Ein Flächennutzungsplan gibt Auskunft darüber, wie eine Kommune beabsichtigt sich städtebaulich weiter zu entwickeln.
Zu finden sind in dem Plan zum Beispiel Flächen, die für die Wohnbebauung vorgesehenen sind, Flächen für Verkehrsanlagen, Waldflächen und Grünanlagen, aber auch Flächen für die gewerbliche Nutzung und für die Landwirtschaft.
Die Gemeinde Petersaurach plant derzeit den Flächennutzungsplan aus dem Jahre 1996 neu aufzustellen.
Bekanntmachung 12. Änderung
des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Petersaurach
Vollzug des Baugesetzbuches
Der Gemeinderat der Gemeinde Petersaurach hat in der Sitzung am 08.02.2021 die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Petersaurach mit Begründung in der Fassung vom 08.02.2021 festgestellt. Mit Bescheid vom 26.03.2021, Az.: 610-20/21 SG 41, hat das Landratsamt Ansbach die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Petersaurach in der Fassung vom 08.02.2021 gemäß § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
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