Baugebiete

Aktuelle Bauleitplanung

Neubaugebiet

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
16. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Petersaurach

hier: öffentliche Auslegung des Entwurfes
gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Petersaurach hat in der Sitzung am 10.06.2024 beschlossen, den wirksamen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Petersaurach in einer Teilfläche zu ändern. Die Änderungsfläche befindet sich im Bereich des parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 8/6 „Am Klostersteig" im Westen von Petersaurach.

In seiner Sitzung am 10.06.2024 hat der Gemeinderat über den Vorentwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplans beraten und diesen in der Fassung vom 10.06.2024 gebilligt. Der Vorentwurf ist vom 31.07.2024 bis 06.09.2024 frühzeitig öffentlich ausgelegen.

In der Sitzung des Gemeinderats vom 09.12.2024 wurden die eingegangenen Stellungnahmen mit- und gegeneinander abgewogen und der unter Beachtung der erfolgten Abwägung erarbeitete Entwurf der Bauleitplanung in der Fassung vom 09.12.2024 gebilligt. Weiterhin wurde die Durchführung der öffentlichen Auslegung gern. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen.

Der Änderungsbereich umfasst die Grundstücke mit folgenden Flurstücknummern zum Zeitpunkt der 16. Änderung des Flächennutzungsplans: 1341 und 1341 /1, jeweils der Gemarkung Petersaurach. 


DownloadBekanntmachung 16. Änderung des Flächennutzungsplans  (PDF 2,2 MB)

DownloadPlanblatt (PDF, 5,6 MB)

DownloadBegründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (PDF, 1,8 MB)

DownloadUmweltbezogene Stellungnahme (PDF, 200 KB)

DownloadDatenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO (PDF, 100 KB)

Neubaugebiet

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 8/6 „Am Klostersteig"

hier: Einleitung eines ergänzenden Verfahrens nach
§ 214 BauGB sowie öffentliche Auslegung des Entwurfes
gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Petersaurach hat mit Beschluss vom 16.04.2018 zur gezielten Steuerung der städtebaulichen Entwicklung für die Flächen im Nordosten von Petersaurach die Aufstellung eines Bebauungsplans nach § 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Bebauungsplan Nr. 8/6 wird unter dem Namen ,,Am Klostersteig" geführt. Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans erfolgte gemäß den Maßgaben des Baugesetzbuches im beschleunigten Verfahren gemäߧ 13 b Bau GB. Der erfordertiche Satzungsbeschluss wurde am 14.11.2022 gefasst. Das Bundesverwaltungsgericht hat am 18.07.2023 festgestellt, dass der im BauGB zum damaligen Zeitpunkt enthaltene § 13b BauGB gegen Unionsrecht der EU verstößt und die Verfahrensart gern. § 13b für unzulässig erklärt. Um den Bebauungsplan Nr. 8/6 Klostersteig auf eine rechtlich korrekte Basis zu stellen, ist eine ein ergänzendes Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB erforderlich, in welchem die sich aus der ursprünglichen Anwendung des Verfahrens gern. § 13b BauGB ergebenden umweltrechtlichen Defizite behoben werden.

Der Gemeinderat der Gemeinde Petersaurach hat mit Beschluss vom 11.12.2023 aufgrund der zwischenzeitlich auch aus der Öffentlichkeit bei der Gemeinde eingegangenen Rüge bzgl. der Verfahrensart die Durchführung eines ergänzenden Verfahrens gern.§ 214 BauGB beschlossen. Dieser Beschluss zur Durchführung eines ergänzenden Verfahrens wurde am 13.12.2023 durch Aushang ortsüblich bekannt gemacht.

In seiner Sitzung am 09.12.2024 hat der Gemeinderat über den ergänzten Entwurf des Bebauungsplans beraten und diesen in der Fassung vom 09.12.2024 gebilligt. Weiterhin wurde die Durchführung der öffentlichen Auslegung gern. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen. Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke milden FI. Nm. 1341 und 1341/1,jeweils Gemarkung Petersaurach .

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 8/6 „Am Klostersteig" wurde erstellt und ist, bestehend aus Planblatt mit zeichnerischen Festsetzungen, Satzung mit textlichen Festsetzungen und Begründung, Umweltbericht, Zusammenstellung der umweltbezogenen Stellungnahmen sowie den Anlagen zum Bebauungsplan gern, § 3 Abs. 2 Bau GB in der Zeit vom 07.01.2025 bis 11.02.2025 im Internet veröffentlicht und kann hier eingesehen werden. Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich an: Gemeinde Petersaurach, Hauptstr. 29, 91580 Petersaurach in elektronischer Form per Email an bauamt@petersaurach.de, oder mündlich zur Niederschrift im Rathaus der Gemeinde Petersaurach, Hauptstr. 29, 91580 Petersaurach vorgebracht werden.

Ergänzend kann der Bebauungsplan auch im Rathaus der Gemeinde Petersaurach, Hauptstraße 29, 91580 Petersaurach, während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr sowie Donnerstag 14.00 bis 18.00 Uhr) von jedermann eingesehen werden. 


DownloadBekanntmachung Bebauungsplan Nr. 8/6 - Am Klostersteig (PDF 1,6 MB)

DownloadPlanblatt (PDF, 1,7 MB)

DownloadBegründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (PDF, 4 MB)

DownloadUmweltbezogene Stellungnahme (PDF, 300 KB)

Downloadergänzendes Verfahren spezielle artenschutzrechtliche Prüfung  (PDF, 1,5 MB)

DownloadBodengutachten zum Bebauungsplan (PDF, 3,5 MB)

DownloadBilanzierung zum Bebauungsplan (PDF, 25 KB)

DownloadSatzung zum Bebauungsplans Nr. 8/6 (PDF, 1,5 MB)

DownloadDatenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO (PDF, 100 KB)

Neubaugebiet

Bekanntmachung: SATZ U N G zum Vollzug des Baugesetzbuches

Satzung der Gemeinde Petersaurach über die Verlängerung der gültigen Veränderungssperre für den Bereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5/1 „Östlich der Kreisstrasse AN 10" im Ortsteil Wicklesgreuth

Die Gemeinde Petersaurach erlässt aufgrund der§§ 14, 16 und 17 des Baugesetzbuch {BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 {BGBI. 1 S. 3634) zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 {BGBI. 2023 1 Nr. 394) i. V. m. Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern {GO), in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 {GVBI. S. 796, BayRS 2020-1-1-1), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.07.2023 {GVBI. S. 385, 586) die Verlängerung der VERÄNDERUNGSSPERRE als Satzung, zur Sicherung der Bauleitplanung für den Geltungsbereich der in Aufstellung befindlichen 1. Änderung des Bebauungsplans 5/1 "Östlich der Kreisstrasse AN 10" im Ortsteil Wicklesgreuth.

DownloadBekanntmachung der Satzung der Gemeinde Petersaurach über die Verlängerung der gültigen Veränderungssperre für den Bereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5/1 „Östlich der Kreisstrasse AN 10" im Ortsteil Wicklesgreuth (PDF, 710KB)


DownloadSatzung der Gemeinde Petersaurach zur Verlängerung der VERÄNDERUNGSSPERRE für den Bereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5/1 „Östlich der Kreisstrasse AN 10" im Ortsteil Wicklesgreuth (PDF, 950KB)

Neubaugebiet

Bekanntmachung: SATZ U N G zum Vollzug des Baugesetzbuches

Satzung der Gemeinde Petersaurach über die Verlängerung der gültigen Veränderungssperre für den Bereich der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 21 „Wicklesgreuth - Weiherfeld" im Ortsteil Wicklesgreuth

Die Gemeinde Petersaurach erlässt aufgrund der §§ 14, 16 und 17 des Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBI. 1 S. 3634) zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBI. 2023 1 Nr. 394) i. V. m. Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO), in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBI. S. 796, BayRS 2020-1-1-1), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.07.2023 (GVBI. S. 385, 586) die Verlängerung der VERÄNDERUNGSSPERRE als Satzung, zur Sicherung der Bauleitplanung für den Geltungsbereich der in Aufstellung befindlichen 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 21 "Wicklesgreuth -Weiherfeld" im Ortsteil Wicklesgreuth

DownloadBekanntmachung der Satzung der Gemeinde Petersaurach über die Verlängerung der gültigen Veränderungssperre für den Bereich der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 21 „Wicklesgreuth - Weiherfeld" im Ortsteil Wicklesgreuth. (PDF, 720KB)


DownloadSatzung der Gemeinde Petersaurach zur Verlängerung der VERÄNDERUNGSSPERRE für den Bereich der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 21 „Wicklesgreuth - Weiherfeld" im Ortsteil Wicklesgreuth (PDF, 950KB)

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Gemeinde Petersaurach
Hauptstraße 29
91580 Petersaurach
Telefon +49 (0)9872 / 97 98 0