Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
16. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Petersaurach
hier: Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses
gem. § 2 Abs. 1 BauGB
sowie
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf
gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Petersaurach hat in seiner Sitzung am 10.06.2024 beschlossen den
Flächennutzungsplan im Nordosten von Petersaurach zu ändern. Mit der vorliegenden Änderung des
Flächennutzungsplans sollen bisher als Acker und Bolzplatz dargestellte Bereiche zukünftig als Wohnbauflächen
dargestellt werden.
Dieser Beschluss zur Aufstellung der 16. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Petersaurach
wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekanntgemacht.
Der Änderungsbereich umfasst das Grundstück mit der Flurnummer 1341 der Gemarkung Petersaurach.
Der Vorentwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplans bestehend aus Planblatt mit zeichnerischen Darstellungen und Vorentwurf der Begründung, Umweltbericht sowie den weiteren Anlagen und ist gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 31.07.2024 bis 06.09.2024 im Rathaus der Gemeinde Petersaurach, Hauptstraße 29, 91580 Petersaurach, während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr sowie Donnerstag 14.00 bis 18.00 Uhr) von jedermann eingesehen werden.
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich in elektronischer Form (bauamt@petersaurach.de) oder mündlich zur Niederschrift im Rathaus Gemeinde Petersaurach, Hauptstraße 29, 91580 Petersaurach vorgebracht werden.
Bekanntmachung 16. Änderung des Flächennutzungsplans (PDF, 200 KB)
Planblatt 16. Änderung des Flächennutzungsplans (PDF, 5,6 MB)
Begründung 16. Änderung des Flächennutzungsplans (PDF, 1.8 MB)
Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO (PDF, 28 KB)