Baugebiete

Aktuelle Bauleitplanung

Neubaugebiet

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
16. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Petersaurach
hier: Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses
gem. § 2 Abs. 1 BauGB
sowie
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf
gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Petersaurach hat in seiner Sitzung am 10.06.2024 beschlossen den Flächennutzungsplan im Nordosten von Petersaurach zu ändern. Mit der vorliegenden Änderung des Flächennutzungsplans sollen bisher als Acker und Bolzplatz dargestellte Bereiche zukünftig als Wohnbauflächen dargestellt werden.

Dieser Beschluss zur Aufstellung der 16. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Petersaurach wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekanntgemacht.

Der Änderungsbereich umfasst das Grundstück mit der Flurnummer 1341 der Gemarkung Petersaurach.

Der Vorentwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplans bestehend aus Planblatt mit zeichnerischen Darstellungen und Vorentwurf der Begründung, Umweltbericht sowie den weiteren Anlagen und  ist gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 31.07.2024 bis 06.09.2024 im Rathaus der Gemeinde Petersaurach, Hauptstraße 29, 91580 Petersaurach, während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr sowie Donnerstag 14.00 bis 18.00 Uhr) von jedermann eingesehen werden.

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich in elektronischer Form (bauamt@petersaurach.de) oder mündlich zur Niederschrift im Rathaus Gemeinde Petersaurach, Hauptstraße 29, 91580 Petersaurach vorgebracht werden.


DownloadBekanntmachung 16. Änderung des Flächennutzungsplans (PDF, 200 KB)


DownloadPlanblatt 16. Änderung des Flächennutzungsplans (PDF, 5,6 MB)


DownloadBegründung 16. Änderung des Flächennutzungsplans (PDF, 1.8 MB)


DownloadDatenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO (PDF, 28 KB)

Neubaugebiet

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
15. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Petersaurach im Bereich Wicklesgreuth
hier: Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB sowie frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Petersaurach hat in seiner Sitzung am 10.06.2024 beschlossen zwei Bebauungspläne im Bereich Wicklesgreuth zu ändern bzw. teilweise aufzuheben. Mit der vorliegenden Änderung des Flächennutzungsplans sollen bisher als Wohnbauflächen dargestellte Bereiche zukünftig als Acker dargestellt werden. Im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB werden die Bebauungspläne Nr. 5/1 und 21 entsprechend geändert bzw. teilweise aufgehoben.

Dieser Beschluss zur Aufstellung der 15. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Petersaurach wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekanntgemacht. Der Änderungsbereich umfasst die Grundstücke mit den Flurnummern 969/38, 969/75, 969/77 und 969/78 und Teilflächen der Grundstück mit den Flurnummern 969 und 970/11, jeweils der Gemarkung Petersaurach.


DownloadBekanntmachung 15. Änderung des Flächennutzungsplans (PDF, 500 KB)


DownloadPlanblatt 15. Änderung des Flächennutzungsplans (PDF, 5,6 MB)


DownloadBegründung 15. Änderung des Flächennutzungsplans (PDF, 900 KB)


DownloadDatenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO (PDF, 100 KB)

Neubaugebiet

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
Bebauungsplan Nr. 5/1 „östlich der Kreisstraße AN 10“ – Ortsteil Wicklesgreuth
hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf der Teilaufhebung des Bebauungsplans gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Petersaurach hat in seiner Sitzung am 10.06.2024 beschlossen, die Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 5/1 „östlich der Kreisstraße AN 10“ in Wicklesgreuth vorzunehmen. Die Teilflächen des Baugebietes können aufgrund erheblicher Lärmimmissionskonflikte und gegenläufigen Eigentümerinteressen keiner Entwicklung zu geführt werden, deshalb ist eine Aufhebung des bestehenden Baurechts für diesen Bereich angezeigt.

Die Bekanntmachung des Aufhebungs- bzw. Änderungsbeschlusses ist bereits am 17.06.2022 im Mitteilungsblatt der Gemeinde Petersaurach erfolgt. Der Geltungsbereich der Aufhebung des Bebauungsplans umfasst die Grundstücke mit der Flurnummern 969/38 und 969/75 sowie die Teilflächen der Grundstücke mit den Flurnummern 969 und 970/11, jeweils Gemarkung Petersaurach. 

DownloadBekanntmachung der Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 5/1 Wicklesgreuth (PDF, 2,4 MB)


DownloadSatzung zur Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 5/1 Wicklesgreuth (PDF, 150 KB)


DownloadPlanblatt zur Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 5/1 Wicklesgreuth (PDF, 1.4 MB)


DownloadBegründung zur Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 5/1 Wicklesgreuth (PDF, 450 KB)


DownloadDatenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO (PDF, 100 KB)

Neubaugebiet

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
Bebauungsplan Nr. 21 „Wicklesgreuth - Weiherfeld“
hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf der 2. Änderung sowie zur Teilaufhebung des Bebauungsplans gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Petersaurach hat in seiner Sitzung am 10.06.2024 beschlossen, die 2. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 21 „Wicklesgreuth - Weiherfeld“ vorzunehmen. Die Teilflächen des Baugebietes können aufgrund erheblicher Lärmimmissionskonflikte und gegenläufigen Eigentümerinteressen keiner Entwicklung zu geführt werden, deshalb ist die Änderung sowie Aufhebung des bestehenden Baurechts für diesen Bereich angezeigt.

Die Bekanntmachung des Aufhebungs- bzw. Änderungsbeschlusses ist bereits am 17.06.2022 im Mitteilungsblatt der Gemeinde Petersaurach erfolgt.

Der Geltungsbereich der Änderung des Bebauungsplans umfasst die Grundstücke mit den Flurnummern 1030/37, 1030/54 und 1035, jeweils Gemarkung Petersaurach. Der Geltungsbereich der Teilaufhebung des Bebauungsplans umfasst die Grundstücke mit der Flurnummern 969/77 und 969/78 sowie die Teilflächen des Grundstückes mit der Flurnummer 969, jeweils Gemarkung Petersaurach.

DownloadBekanntgabe der 2. Änderung sowie zur Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 21 Wicklesgreuth (PDF, 2,3 MB)


DownloadSatzung zur 2. Änderung sowie zur Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 21 Wicklesgreuth (PDF, 370 KB)


DownloadPlanblatt zur 2. Änderung sowie zur Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 21 Wicklesgreuth (PDF, 1.6 MB)


DownloadBegrüdnung zur 2. Änderung sowie zur Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 21 Wicklesgreuth(PDF, 1,9 MB KB)


DownloadSchallschutzuntersuchung zur 2. Änderung sowie zur Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 21 Wicklesgreuth (PDF, 900 KB)


DownloadDatenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO (PDF, 100 KB)

Neubaugebiet

Bekanntmachung: SATZ U N G zum Vollzug des Baugesetzbuches

Satzung der Gemeinde Petersaurach über die Verlängerung der gültigen Veränderungssperre für den Bereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5/1 „Östlich der Kreisstrasse AN 10" im Ortsteil Wicklesgreuth

Die Gemeinde Petersaurach erlässt aufgrund der§§ 14, 16 und 17 des Baugesetzbuch {BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 {BGBI. 1 S. 3634) zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 {BGBI. 2023 1 Nr. 394) i. V. m. Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern {GO), in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 {GVBI. S. 796, BayRS 2020-1-1-1), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.07.2023 {GVBI. S. 385, 586) die Verlängerung der VERÄNDERUNGSSPERRE als Satzung, zur Sicherung der Bauleitplanung für den Geltungsbereich der in Aufstellung befindlichen 1. Änderung des Bebauungsplans 5/1 "Östlich der Kreisstrasse AN 10" im Ortsteil Wicklesgreuth.

DownloadBekanntmachung der Satzung der Gemeinde Petersaurach über die Verlängerung der gültigen Veränderungssperre für den Bereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5/1 „Östlich der Kreisstrasse AN 10" im Ortsteil Wicklesgreuth (PDF, 710KB)


DownloadSatzung der Gemeinde Petersaurach zur Verlängerung der VERÄNDERUNGSSPERRE für den Bereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5/1 „Östlich der Kreisstrasse AN 10" im Ortsteil Wicklesgreuth (PDF, 950KB)

Neubaugebiet

Bekanntmachung: SATZ U N G zum Vollzug des Baugesetzbuches

Satzung der Gemeinde Petersaurach über die Verlängerung der gültigen Veränderungssperre für den Bereich der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 21 „Wicklesgreuth - Weiherfeld" im Ortsteil Wicklesgreuth

Die Gemeinde Petersaurach erlässt aufgrund der §§ 14, 16 und 17 des Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBI. 1 S. 3634) zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBI. 2023 1 Nr. 394) i. V. m. Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO), in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBI. S. 796, BayRS 2020-1-1-1), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.07.2023 (GVBI. S. 385, 586) die Verlängerung der VERÄNDERUNGSSPERRE als Satzung, zur Sicherung der Bauleitplanung für den Geltungsbereich der in Aufstellung befindlichen 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 21 "Wicklesgreuth -Weiherfeld" im Ortsteil Wicklesgreuth

DownloadBekanntmachung der Satzung der Gemeinde Petersaurach über die Verlängerung der gültigen Veränderungssperre für den Bereich der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 21 „Wicklesgreuth - Weiherfeld" im Ortsteil Wicklesgreuth. (PDF, 720KB)


DownloadSatzung der Gemeinde Petersaurach zur Verlängerung der VERÄNDERUNGSSPERRE für den Bereich der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 21 „Wicklesgreuth - Weiherfeld" im Ortsteil Wicklesgreuth (PDF, 950KB)

Zum Herunterladen der Bekanntmachung klicken Sie auf das PDF-Symbol.

Zum Betrachten der Satzungen im PDF-Format benötigen Sie den Acrobat Reader. Sollten Sie den Acrobat Reader auf Ihrem Rechner nicht installiert haben, können Sie ihn hier herunterladen.

Link
Link zur Seite von Adobe zum Download des Acrobat Readers

Gemeinde Petersaurach
Hauptstraße 29
91580 Petersaurach
Telefon +49 (0)9872 / 97 98 0