Baugebiete

Aktuelle Bauleitplanung

Neubaugebiet

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
15. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Petersaurach

hier: Öffentliche Auslegung des Entwurfes gem. BauGB
gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Petersaurach hat in der Sitzung am 10.06.2024 beschlossen, den wirksamen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Petersaurach in einer Teilfläche zu ändern. Die Änderungsfläche befindet sich im Bereich der parallel in Aufhebung bzw. Änderung befindlichen Bebauungspläne Nr. 5.1 und 21 in Wicklesgreuth.

In seiner Sitzung am 10.06.2024 hat der Gemeinderat über den Vorentwurf der 15. Änderung des Flächennutzungsplans beraten und diesen in der Fassung vom 10.06.2024 gebilligt. Der Vorentwurf ist vom 17.07.2024 bis 23.08.2024 frühzeitig öffentlich ausgelegen.

In der Sitzung des Gemeinderats vom 09.09.2024 wurden die eingegangenen Stellungnahmen mit- und gegeneinander abgewogen und der unter Beachtung der erfolgten Abwägung erarbeitete Entwurf der Bauleitplanung in der Fassung vom 09.09.2024 gebilligt. Weiterhin wurde die Durchführung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen.

Der Entwurf der 15. Änderung des Flächennutzungsplans wurde erstellt und ist, bestehend aus Planblatt mit zeichnerischen Darstellungen und Begründung, Umweltbericht, Zusammenstellung der umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 24.09.2024 bis 25.10.2024 im Rathaus Petersaurach während der allgemeinen Dienststunden von jedermann einsehbar und steht hier als Download zur Verfügung.


DownloadEntwurf der 15. Änderung des Flächennutzungsplans (PDF, 750 KB)

DownloadPlanblatt (PDF, 5,6 MB)

DownloadBegründung gemäß § 5 Abs. 5 Baugesetzbuch (PDF, 850 KB)

DownloadUmweltbezogene Stellungnahme (PDF, 250 KB)

DownloadDatenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO (PDF, 30 KB)

Neubaugebiet

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
2. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 21 „Wicklesgreuth -Weiherfeld“

hier: Öffentliche Auslegung des Entwurfes gem. BauGB
gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Petersaurach hat in seiner Sitzung am 10.06.2024 beschlossen, die 2. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 21 „Wicklesgreuth - Weiherfeld“ vorzunehmen. Die Teilflächen des Baugebietes können aufgrund erheblicher Lärmimmissionskonflikte und gegenläufigen Eigentümerinteressen keiner Entwicklung zu geführt werden, deshalb ist die Änderung sowie Aufhebung des bestehenden Baurechts für diesen Bereich angezeigt.

In seiner Sitzung am 10.06.2024 hat der Gemeinderat über den Vorentwurf des Bebauungsplans beraten und diesen in der Fassung vom 10.06.2024 gebilligt. Der Vorentwurf ist vom 17.07.2024 bis 23.08.2024 frühzeitig öffentlich ausgelegen.

In der Sitzung des Gemeinderats vom 09.09.2024 wurden die eingegangenen Stellungnahmen mit- und gegeneinander abgewogen und der unter Beachtung der erfolgten Abwägung erarbeitete Entwurf der Bauleitplanung in der Fassung vom 09.09.2024 gebilligt. Weiterhin wurde die Durchführung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen.

Der Entwurf der 2. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 21 „Wicklesgreuth - Weiherfeld“ wurde erstellt und ist, bestehend aus Planblatt mit zeichnerischen Festsetzungen, Satzung mit textlichen Festsetzungen und Begründung, Umweltbericht, Zusammenstellung der umweltbezogenen Stellungnahmen sowie den Anlagen zum Bebauungsplan gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 24.09.2024 bis 25.10.2024 im Rathaus Petersaurach während der allgemeinen Dienststunden von jedermann einsehbar und steht hier als Download zur Verfügung.


DownloadEntwurf der 2. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 21 „Wicklesgreuth - Weiherfeld“ (PDF, 1,1 MB)

DownloadPlanblatt  (PDF, 1,5 MB)

DownloadBegründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (PDF, 1900 KB)

DownloadUmweltbezogene Stellungnahmen (PDF, 250 KB)

DownloadSchalltechnische Untersuchung (PDF, 900 KB)

DownloadSatzung zur 2. Änderung und Teilaufhebung  (PDF, 400KB)

DownloadDatenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO (PDF, 30 KB)

Neubaugebiet

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 5/1 „östlich der Kreisstraße AN 10“ – Ortsteil Wicklesgreuth

hier: Öffentliche Auslegung des Entwurfes gem. BauGB
gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Petersaurach hat in seiner Sitzung am 10.06.2024 beschlossen, die Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 5/1 „östlich der Kreisstraße AN 10“ in Wicklesgreuth vorzunehmen. Die Teilflächen des Baugebietes können aufgrund erheblicher Lärmimmissionskonflikte und gegenläufigen Eigentümerinteressen keiner Entwicklung zu geführt werden, deshalb ist eine Aufhebung des bestehenden Baurechts für diesen Bereich angezeigt.

In seiner Sitzung am 10.06.2024 hat der Gemeinderat über den Vorentwurf des Bebauungsplans beraten und diesen in der Fassung vom 10.06.2024 gebilligt. Der Vorentwurf ist vom 17.07.2024 bis 23.08.2024 frühzeitig öffentlich ausgelegen.

In der Sitzung des Gemeinderats vom 09.09.2024 wurden die eingegangenen Stellungnahmen mit- und gegeneinander abgewogen und der unter Beachtung der erfolgten Abwägung erarbeitete Entwurf der Bauleitplanung in der Fassung vom 09.09.2024 gebilligt. Weiterhin wurde die Durchführung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen.

Der Entwurf der Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 5/1 „östlich der Kreisstraße AN 10“ wurde erstellt und ist, bestehend aus Planblatt mit zeichnerischen Festsetzungen, Satzung mit textlichen Festsetzungen und Begründung, Umweltbericht sowie Zusammenstellung der umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 24.09.2024 bis 25.10.2024 im Rathaus Petersaurach während der allgemeinen Dienststunden von jedermann einsehbar und steht hier als Download zur Verfügung.


DownloadEntwurf der Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 5/1 (PDF, 850 KB)

DownloadPlanblatt (PDF. 1,4 MB)

DownloadBegründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (PDF, 450 KB)

DownloadUmweltbezogene Stellungnahme (PDF, 210 KB)

DownloadSatzung zur Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 5/1 (PDF, 150 KB)

DownloadDatenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO (PDF, 30 KB)

Neubaugebiet

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
16. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Petersaurach
hier: Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses
gem. § 2 Abs. 1 BauGB
sowie
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf
gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Petersaurach hat in seiner Sitzung am 10.06.2024 beschlossen den Flächennutzungsplan im Nordosten von Petersaurach zu ändern. Mit der vorliegenden Änderung des Flächennutzungsplans sollen bisher als Acker und Bolzplatz dargestellte Bereiche zukünftig als Wohnbauflächen dargestellt werden.

Dieser Beschluss zur Aufstellung der 16. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Petersaurach wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekanntgemacht.

Der Änderungsbereich umfasst das Grundstück mit der Flurnummer 1341 der Gemarkung Petersaurach.

Der Vorentwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplans bestehend aus Planblatt mit zeichnerischen Darstellungen und Vorentwurf der Begründung, Umweltbericht sowie den weiteren Anlagen und  ist gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 31.07.2024 bis 06.09.2024 im Rathaus der Gemeinde Petersaurach, Hauptstraße 29, 91580 Petersaurach, während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr sowie Donnerstag 14.00 bis 18.00 Uhr) von jedermann eingesehen werden.

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich in elektronischer Form (bauamt@petersaurach.de) oder mündlich zur Niederschrift im Rathaus Gemeinde Petersaurach, Hauptstraße 29, 91580 Petersaurach vorgebracht werden.


DownloadBekanntmachung 16. Änderung des Flächennutzungsplans (PDF, 200 KB)


DownloadPlanblatt 16. Änderung des Flächennutzungsplans (PDF, 5,6 MB)


DownloadBegründung 16. Änderung des Flächennutzungsplans (PDF, 1.8 MB)


DownloadDatenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO (PDF, 28 KB)

Neubaugebiet

Bekanntmachung: SATZ U N G zum Vollzug des Baugesetzbuches

Satzung der Gemeinde Petersaurach über die Verlängerung der gültigen Veränderungssperre für den Bereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5/1 „Östlich der Kreisstrasse AN 10" im Ortsteil Wicklesgreuth

Die Gemeinde Petersaurach erlässt aufgrund der§§ 14, 16 und 17 des Baugesetzbuch {BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 {BGBI. 1 S. 3634) zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 {BGBI. 2023 1 Nr. 394) i. V. m. Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern {GO), in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 {GVBI. S. 796, BayRS 2020-1-1-1), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.07.2023 {GVBI. S. 385, 586) die Verlängerung der VERÄNDERUNGSSPERRE als Satzung, zur Sicherung der Bauleitplanung für den Geltungsbereich der in Aufstellung befindlichen 1. Änderung des Bebauungsplans 5/1 "Östlich der Kreisstrasse AN 10" im Ortsteil Wicklesgreuth.

DownloadBekanntmachung der Satzung der Gemeinde Petersaurach über die Verlängerung der gültigen Veränderungssperre für den Bereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5/1 „Östlich der Kreisstrasse AN 10" im Ortsteil Wicklesgreuth (PDF, 710KB)


DownloadSatzung der Gemeinde Petersaurach zur Verlängerung der VERÄNDERUNGSSPERRE für den Bereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5/1 „Östlich der Kreisstrasse AN 10" im Ortsteil Wicklesgreuth (PDF, 950KB)

Neubaugebiet

Bekanntmachung: SATZ U N G zum Vollzug des Baugesetzbuches

Satzung der Gemeinde Petersaurach über die Verlängerung der gültigen Veränderungssperre für den Bereich der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 21 „Wicklesgreuth - Weiherfeld" im Ortsteil Wicklesgreuth

Die Gemeinde Petersaurach erlässt aufgrund der §§ 14, 16 und 17 des Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBI. 1 S. 3634) zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBI. 2023 1 Nr. 394) i. V. m. Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO), in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBI. S. 796, BayRS 2020-1-1-1), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.07.2023 (GVBI. S. 385, 586) die Verlängerung der VERÄNDERUNGSSPERRE als Satzung, zur Sicherung der Bauleitplanung für den Geltungsbereich der in Aufstellung befindlichen 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 21 "Wicklesgreuth -Weiherfeld" im Ortsteil Wicklesgreuth

DownloadBekanntmachung der Satzung der Gemeinde Petersaurach über die Verlängerung der gültigen Veränderungssperre für den Bereich der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 21 „Wicklesgreuth - Weiherfeld" im Ortsteil Wicklesgreuth. (PDF, 720KB)


DownloadSatzung der Gemeinde Petersaurach zur Verlängerung der VERÄNDERUNGSSPERRE für den Bereich der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 21 „Wicklesgreuth - Weiherfeld" im Ortsteil Wicklesgreuth (PDF, 950KB)

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Gemeinde Petersaurach
Hauptstraße 29
91580 Petersaurach
Telefon +49 (0)9872 / 97 98 0