Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 8/6 „Am Klostersteig"
hier: Einleitung eines ergänzenden Verfahrens nach
§ 214 BauGB sowie öffentliche Auslegung des Entwurfes
gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Petersaurach hat mit Beschluss vom 16.04.2018 zur gezielten Steuerung der städtebaulichen Entwicklung für die Flächen im Nordosten von Petersaurach die Aufstellung eines Bebauungsplans nach § 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Bebauungsplan Nr. 8/6 wird unter dem Namen ,,Am Klostersteig" geführt. Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans erfolgte gemäß den Maßgaben des Baugesetzbuches im beschleunigten Verfahren gemäߧ 13 b Bau GB. Der erfordertiche Satzungsbeschluss wurde am 14.11.2022 gefasst. Das Bundesverwaltungsgericht hat am 18.07.2023 festgestellt, dass der im BauGB zum damaligen Zeitpunkt enthaltene § 13b BauGB gegen Unionsrecht der EU verstößt und die Verfahrensart gern. § 13b für unzulässig erklärt. Um den Bebauungsplan Nr. 8/6 Klostersteig auf eine rechtlich korrekte Basis zu stellen, ist eine ein ergänzendes Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB erforderlich, in welchem die sich aus der ursprünglichen Anwendung des Verfahrens gern. § 13b BauGB ergebenden umweltrechtlichen Defizite behoben werden.
Der Gemeinderat der Gemeinde Petersaurach hat mit Beschluss vom 11.12.2023 aufgrund der zwischenzeitlich auch aus der Öffentlichkeit bei der Gemeinde eingegangenen Rüge bzgl. der Verfahrensart die Durchführung eines ergänzenden Verfahrens gern.§ 214 BauGB beschlossen. Dieser Beschluss zur Durchführung eines ergänzenden Verfahrens wurde am 13.12.2023 durch Aushang ortsüblich bekannt gemacht.
In seiner Sitzung am 09.12.2024 hat der Gemeinderat über den ergänzten Entwurf des Bebauungsplans beraten und diesen in der Fassung vom 09.12.2024 gebilligt. Weiterhin wurde die Durchführung der öffentlichen Auslegung gern. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen. Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke milden FI. Nm. 1341 und 1341/1,jeweils Gemarkung Petersaurach .
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 8/6 „Am Klostersteig" wurde erstellt und ist, bestehend aus Planblatt mit zeichnerischen Festsetzungen, Satzung mit textlichen Festsetzungen und Begründung, Umweltbericht, Zusammenstellung der umweltbezogenen Stellungnahmen sowie den Anlagen zum Bebauungsplan gern, § 3 Abs. 2 Bau GB in der Zeit vom 07.01.2025 bis 11.02.2025 im Internet veröffentlicht und kann hier eingesehen werden. Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich an: Gemeinde Petersaurach, Hauptstr. 29, 91580 Petersaurach in elektronischer Form per Email an bauamt@petersaurach.de, oder mündlich zur Niederschrift im Rathaus der Gemeinde Petersaurach, Hauptstr. 29, 91580 Petersaurach vorgebracht werden.
Ergänzend kann der Bebauungsplan auch im Rathaus der Gemeinde Petersaurach, Hauptstraße 29, 91580 Petersaurach, während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr sowie Donnerstag 14.00 bis 18.00 Uhr) von jedermann eingesehen werden.
Bekanntmachung Bebauungsplan Nr. 8/6 - Am Klostersteig (PDF 1,6 MB)
Planblatt (PDF, 1,7 MB)
Begründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (PDF, 4 MB)
Umweltbezogene Stellungnahme (PDF, 300 KB)
ergänzendes Verfahren spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (PDF, 1,5 MB)
Bodengutachten zum Bebauungsplan (PDF, 3,5 MB)
Bilanzierung zum Bebauungsplan (PDF, 25 KB)
Satzung zum Bebauungsplans Nr. 8/6 (PDF, 1,5 MB)
Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO (PDF, 100 KB)