Rathaus Petersaurach

Freie Wahl des Kaminkehrers

Seit dem 1. Januar 2013 können Hausbesitzer den Schornsteinfeger für die Schornsteinfegerarbeiten an Ihrem Anweisen frei wählen - sind aber auch für die Einhaltung der Prüfintervalle und den Umfang der Arbeiten selbst verantwortlich.

In der geltenden Kehr- und überprüfungsordnung (KüO) sowie der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) sind alle anfallenden Aufgaben und die Prüfungsintervalle aufgeführt. Der zuständige Bezirkschornsteinfegermeister, der nun „Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger“ heißt, überwacht, dass in allen Gebäuden in seinem Zuständigkeitsbereich die vorgeschriebenen Kontrollen durchgeführt werden.

Entscheidet sich der Hausbesitzer für einen zugelassenen Fachbetrieb, so muss er eine Bestätigung über die sach- und fristgerechte Ausführung der Arbeiten dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger vorgelegen. Erfolgt dies nicht rechtzeitig, meldet der bevollmächtigte Bezirksschonsteinfeger dies der zuständigen Behörde und der Hausbesitzer bekommt eine kostenpflichtige Aufforderung zur Durchführung der Arbeiten.

Entscheidet sich der Hausbesitzer dazu, die Arbeiten, wie bisher, "seinem" Bezirksschornsteinfeger zu übertragen, so liegt die Verantwortung der fristgerechten Ausführung und die überprüfung der Bestätigung in einer Hand - einer mit Kosten verbundene Mahnung kann somit vorgebeugt werden. Allerdings haben auch Fachbetriebe ein gut funktionierendes Wiedervorlagesystem.

Kehrbezirke Ansbach-Land (nach Ortsteilen und Gemeinden)
Adelmannssitz, Altendettelsau, Gleizendorf, Großhaslach, Gütlershof, Langenheim, Petersaurach, Schafhof, Steinbach, Vestenberg, Wicklesgreuth Großberger Hartmut
Beerbach E 4, 91183 Abenberg
Tel. 0 98 73 / 94 85 62
Frohnhof, Külbingen Brand Ludwig
Dorfplatz 1 b, 91567 Herrieden
Tel. 0 98 25 / 20 37 62
Langenloh, Ziegendorf Schmörer Bernd
Marktplatz 10
91586 Lichtenau
Tel. 09827/925351
Fax 09827/925352
Neumühle Junghanns, Thomas
Burgstallstraße 28a
90587 Obermichelbach
Tel. 0911/9791940
Fax 0911/979141

Stand: 01.01.2013

Gemeinde Petersaurach
Hauptstraße 29
91580 Petersaurach
Telefon +49 (0)9872 / 97 98 0