Blick auf Deponie

Außenstellen: Deponie in Gleizendorf

Blick auf Deponie

Grüngut und Bauschutt aus dem Gemeindegebiet können bei der Bauschuttdeponie in Gleizendorf abgegeben werden.

Betreiber der Deponie ist die Firma Transporte Dotterweich GmbH aus Geiselwind, für evtl. Rückfragen unter der Telefonnummer 0 95 56 / 922 60 erreichbar.

Wir weisen darauf hin, dass sich die Firma Transporte Dotterweich GmbH vorbehält einen Nachweis über die Herkunft des angelieferten Materials aus dem Gemeindegebiet zu verlangen.

Öffnungszeiten Bauschutt- und Grüngutannahme für Kleinanlieferer
März samstags 09:00 - 12:00 Uhr
April bis Oktober samstags
dienstags
09:00 - 12:00 Uhr
17:00 - 19:00 Uhr
November samstags 09:00 - 13:30 Uhr
Dezember bis Februar geschlossen
Öffnung außerhalb der Öffnungszeiten
nach Vereinbarung 25,00 € / Std.
Grüngutannahme

Es dürfen folgende beseitigungsfähige Abfälle abgegeben werden:

Grüngut Entgelt für die Ablagerung
Äste (ab 4 cm Dicke, Menge bis 1m³) 10,00 € / m³
Busch- und Baumschnitt, sowie grüne Bestandteile und verbleibendes Grüngut 10,00 € / m³
Baumstümpfe bis 30 cm Durchmesser 15,00 €
Mindestgebühr Grüngut (Menge bis 1m³) 5,00 €
Öffnung außerhalb der Öffnungszeiten 25,00 € / Std.
Wir bitten um saubere Trennung von grünen und holzigen Bestandteilen, da nur dann eine Annahme möglich ist. Weiterhin verweisen wir auf die Möglichkeit, kleine Mengen Grüngut in der Biotonne zu entsorgen.

Blick auf Deponie

Es dürfen folgende beseitigungsfähige Abfälle abgegeben werden:

Bauschutt und Bodenaushub Entgelt für die Ablagerung
je m³ bei Mengen ab 1 m³ 6,00 €
bei Mengen bis 1 m³ 2,50 €
Es darf nur unbelasteter Bauschutt, frei von Fremdstoffen, angeliefert werden.

Nicht angenommen werden:
Gipskarton/Gips, Heraklithplatten, Ytong/Porenbeton. Sämtlicher Bauschutt muss frei von Verunreinigungen wie z.B. Isolierungen, PVC, Holz, Asphalt, Teer, schädlichen Farbanstrichen usw. sein.
Blick auf Deponie

„Boden- und Bauschutthaufwerke - Beprobung, Untersuchung und Bewertung“

Das Landratsamt Ansbach gibt bekannt: Das Merkblatt „Boden- und Bauschutthaufwerke“ stellt eine inhaltliche und fachliche Weiterentwicklung des bisherigen Merkblatts „Beprobung von Boden und Bauschutt“ dar. Insbesondere wurden darin Klarstellungen hinsichtlich der Notwendigkeit zum Verzicht auf Beprobungen deutlicher als bisher hervorgehoben. Es ersetzt das Merkblatt „Boden- und Bauschutthaufwerke - Beprobung, Untersuchung und Bewertung, Stand: April 2016“.

Sie können das Merkblatt über einen der folgenden Links herunterladen:

Download Icon Merkblatt - Internetseite Bayerisches Landesamt für Umweltschutz

Download Icon Merkblatt - Internetseite Landkreis Ansbach

Das Merkblatt kann auch bei Ihrer Gemeindeverwaltung abgeholt oder beim Landratsamt Ansbach unter Tel. 0981/468-3210 angefordert werden.

Gemeinde Petersaurach
Hauptstraße 29
91580 Petersaurach
Telefon +49 (0)9872 / 97 98 0