Grüngut und Bauschutt aus dem Gemeindegebiet können bei der Bauschuttdeponie in Gleizendorf abgegeben werden.
Betreiber der Deponie ist die Firma Transporte Dotterweich GmbH aus Geiselwind, für evtl. Rückfragen unter der Telefonnummer 0 95 56 / 922 60 erreichbar.
Wir weisen darauf hin, dass sich die Firma Transporte Dotterweich GmbH vorbehält einen Nachweis über die Herkunft des angelieferten Materials aus dem Gemeindegebiet
zu verlangen.
Öffnungszeiten Bauschutt- und Grüngutannahme für Kleinanlieferer | ||
---|---|---|
März | samstags | 09:00 - 12:00 Uhr |
April bis Oktober | samstags dienstags |
09:00 - 12:00 Uhr 17:00 - 19:00 Uhr |
November | samstags | 09:00 - 13:30 Uhr |
Dezember bis Februar | geschlossen | |
Öffnung außerhalb der Öffnungszeiten |
nach Vereinbarung 25,00 € / Std. |
Es dürfen folgende beseitigungsfähige Abfälle abgegeben werden:
Grüngut | Entgelt für die Ablagerung | |
---|---|---|
Äste (ab 4 cm Dicke, Menge bis 1m³) | 10,00 € / m³ | |
Busch- und Baumschnitt, sowie grüne Bestandteile und verbleibendes Grüngut | 10,00 € / m³ | |
Baumstümpfe bis 30 cm Durchmesser | 15,00 € | |
Mindestgebühr Grüngut (Menge bis 1m³) | 5,00 € | |
Öffnung außerhalb der Öffnungszeiten | 25,00 € / Std. | |
Wir bitten um saubere Trennung von grünen und holzigen Bestandteilen, da nur dann eine Annahme möglich ist. Weiterhin verweisen wir auf die Möglichkeit, kleine Mengen Grüngut in der Biotonne zu entsorgen. |
Es dürfen folgende beseitigungsfähige Abfälle abgegeben werden:
Bauschutt und Bodenaushub | Entgelt für die Ablagerung | |
---|---|---|
je m³ bei Mengen ab 1 m³ | 6,00 € | |
bei Mengen bis 1 m³ | 2,50 € | |
Es darf nur unbelasteter Bauschutt, frei von Fremdstoffen, angeliefert werden. Nicht angenommen werden: Gipskarton/Gips, Heraklithplatten, Ytong/Porenbeton. Sämtlicher Bauschutt muss frei von Verunreinigungen wie z.B. Isolierungen, PVC, Holz, Asphalt, Teer, schädlichen Farbanstrichen usw. sein. |
„Boden- und Bauschutthaufwerke - Beprobung, Untersuchung und Bewertung“
Das Landratsamt Ansbach gibt bekannt: Das Merkblatt „Boden- und Bauschutthaufwerke“ stellt eine inhaltliche und fachliche Weiterentwicklung des bisherigen Merkblatts „Beprobung von Boden und Bauschutt“ dar. Insbesondere wurden darin Klarstellungen hinsichtlich der Notwendigkeit zum Verzicht auf Beprobungen deutlicher als bisher hervorgehoben. Es ersetzt das Merkblatt „Boden- und Bauschutthaufwerke - Beprobung, Untersuchung und Bewertung, Stand: April 2016“.
Sie können das Merkblatt über einen der folgenden Links herunterladen:
Merkblatt - Internetseite Bayerisches Landesamt für Umweltschutz
Merkblatt - Internetseite Landkreis Ansbach
Das Merkblatt kann auch bei Ihrer Gemeindeverwaltung abgeholt oder beim Landratsamt Ansbach unter Tel. 0981/468-3210 angefordert werden.