Gemeinde Petersaurach – Aktuelle Bauleitplanung
Aktuelle Bauleitplanungen der Gemeinde Petersaurach
Bekanntmachung der förmlichen Festlegung des historischen Ortszentrums des Hauptortes Petersaurach als Sanierungsgebiet
Ortskern Petersaurach
Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept ISEK Petersaurach
hier: Entwurf des Ergebnisberichts mit Entwürfen einer städtebaulichen Rahmen- und Maßnahmenplanung und einer Sanierungssatzung für den Ortskern Petersaurach“ zur Beteiligung gemäß § 137 BauGB
Die Gemeinde Petersaurach prüft, das historische Ortszentrum des Hauptortes Petersaurach förmlich als Sanierungsgebiet festzulegen und hat hierzu beschlossen, für den „Ortskern Petersaurach“ vorbereitende Untersuchungen (VU) im Sinne des § 141 des Baugesetzbuchs (BauGB) durchzuführen.
Um der Öffentlichkeit Gelegenheit zu geben, sich über die Pläne der Gemeinde zu informieren, Hinweise, Anregungen oder auch Änderungs- bzw. Ergänzungswünsche zu den Entwürfen vorzubringen, werden der Entwurf des Ergebnisberichts und diese Bekanntmachung vom
08.09. bis einschließlich 10.10.2025
hier auf der Homepage der Gemeinde Petersaurach
veröffentlicht.
Alternativ liegen die Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Petersaurach, Hauptstraße 29, 91580 Petersaurach, während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag
8:00 Uhr - 12:00 Uhr und zusätzlich Donnerstag 14:00 Uhr - 18:00 Uhr) aus und können dort eingesehen werden.
Auf Wunsch können auch außerhalb der Öffnungszeiten Termine zur Einsichtnahme und Erörterung vereinbart werden.
Bitte kontaktieren Sie hierzu das Bauamt unter 09872-9798-20 oder -22.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Nieder-schrift vorgebracht werden.
Bekanntmachung der Genehmigung der 15. Änderung des Flächennutzungsplans für Wicklesgreuth
Ortsteil Wicklesgreuth
15. Änderung des Flächennutzungsplans
Der Gemeinderat der Gemeinde Petersaurach hat mit Beschluss vom 07.04.2025 die Änderung bzw. Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 21 für das Gebiet „Wicklesgreuth – Weiherfeld" als Satzung beschlossen. Der Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.
Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke mit den Flurnummern 696/77 und 696/78, sowie die Teilflächen des Grundstücks mit der Flurnummer 969, jeweils Gemarkung Petersaurach.
Auf Grund des Genehmigungsbeschlusses zur 15. Flächennutzungsplanänderung durch das Landratsamt Ansbach vom 26.05.2025 (AZ 610-20/21 – SG 41) fällt das vorgenannte Verfahren zur Teilaufhebung des Bebauungsplans unter § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB und bedarf keiner gesonderten Genehmigung durch die übergeordnete Verwaltungsbehörde (§ 10 Abs. 2 BauGB).
Rechtswirksamkeit
Mit dieser Bekanntmachung tritt die Änderung bzw. Teilaufhebung des Bebauungsplans in Kraft.
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für die Änderung sowie Teilaufhebung des Bebauungsplans Wicklesgreuth Weiherfeld
Bebauungsplan „Wicklesgreuth – Weiherfeld"
Der Gemeinderat der Gemeinde Petersaurach hat mit Beschluss vom 07.04.2025 die Änderung bzw. Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 21 für das Gebiet „Wicklesgreuth – Weiherfeld" als Satzung beschlossen.
Der Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.
Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke mit den Flurnummern 696/77 und 696/78, sowie die Teilflächen des Grundstücks mit der Flurnummer 969, jeweils Gemarkung Petersaurach.
Auf Grund des Genehmigungsbeschlusses zur 15. Flächennutzungsplanänderung durch das Landratsamt Ansbach vom 26.05.2025 (AZ 610-20/21 – SG 41) fällt das vorgenannte Verfahren zur Teilaufhebung des Bebauungsplans unter § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB und bedarf keiner gesonderten Genehmigung durch die übergeordnete Verwaltungsbehörde (§ 10 Abs. 2 BauGB).
Rechtswirksamkeit
Mit dieser Bekanntmachung tritt die Änderung bzw. Teilaufhebung des Bebauungsplans in Kraft.
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für die Teilaufhebung des Bebauungsplans Wicklesgreuth östlich der Kreisstraße AN 10
Bebauungsplan „Wicklesgreuth – östlich der Kreisstraße AN 10"
Der Gemeinderat der Gemeinde Petersaurach hat mit Beschluss vom 07.04.2025 die Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 5/1 für das Gebiet „Wicklesgreuth – östlich der Kreisstraße AN 10" als Satzung beschlossen. Der Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.
Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke mit den Flurnummern 969/38 und 696/75, sowie die Teilflächen der Grundstücke mit den Flurnummern 696 und 970/11, jeweils Gemarkung Petersaurach.
Auf Grund des Genehmigungsbeschlusses zur 15. Flächennutzungsplanänderung durch das Landratsamt Ansbach vom 26.05.2025 (AZ 610-20/21 – SG 41) fällt das vorgenannte Verfahren zur Teilaufhebung des Bebauungsplans unter § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB und bedarf keiner gesonderten Genehmigung durch die übergeordnete Verwaltungsbehörde (§ 10 Abs. 2 BauGB).
Rechtswirksamkeit
Mit dieser Bekanntmachung tritt die Teilaufhebung des Bebauungsplans in Kraft.
Bekanntmachung der Genehmigung der 16. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet Am Klostersteig
Gebiet „Am Klostersteig"
16. Änderung des Flächennutzungsplans
Der Gemeinderat der Gemeinde Petersaurach hat mit Beschluss vom 17.03.2025 die 16. Änderung des Flächennutzungsplans festgestellt.
Der Antrag auf Genehmigung der 16. Änderung des Flächennutzungsplans wurde dem Landratsamt Ansbach gemäß § 6 Abs. 1 BauGB am 12.05.2025 zur Genehmigung vorgelegt.
Mit Bescheid vom 20.05.2025 (AZ 610-20/21 – SG 41) hat das Landratsamt Ansbach die Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Petersaurach für das Gebiet „Am Klostersteig" genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.
Der Änderungsbereich umfasst das Grundstück mit der Flurnummer 1341 der Gemarkung Petersaurach. Das Änderungsgebiet wird umgrenzt durch die Siedlungsfläche von Petersaurach sowie öffentliche Grünflächen (im Norden), durch angrenzende Waldflächen (im Osten), durch einen Feldweg und angrenzende landwirtschaftliche Flächen (im Süden) und durch die Straße Klostersteig und die angrenzenden Siedlungsstrukturen von Petersaurach (im Westen).
Rechtswirksamkeit
Die 16. Änderung des Flächennutzungsplans wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die vorgenannte Flächennutzungsplanänderung wirksam.
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für den Bebauungsplan der Gemeinde Petersaurach für das Gebiet Am Klostersteig
Bebauungsplan Nr. 8/6 „Am Klostersteig"
Der Gemeinderat der Gemeinde Petersaurach hat mit Beschluss vom 17.03.2025 den Bebauungsplan Nr. 8/6 für das Gebiet „Am Klostersteig" als Satzung beschlossen. Der Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.
Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke mit den Flurnummern 1341 und 1341/1, jeweils Gemarkung Petersaurach.
Auf Grund des Genehmigungsbeschlusses zur 16. Flächennutzungsplanänderung durch das Landratsamt Ansbach vom 20.05.2025 (AZ 610-20/21 – SG 41) fällt das vorgenannte ergänzende Verfahren zum Bebauungsplan unter § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB und bedarf keiner gesonderten Genehmigung durch die übergeordnete Verwaltungsbehörde (§ 10 Abs. 2 BauGB).
Rechtswirksamkeit:
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Hinweise zu den Dokumenten
Informationen zu den PDF-Dokumenten
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