Barrierefreiheit – Gemeinde Petersaurach
Erklärung zur Barrierefreiheit
Unsere Bemühungen um Barrierefreiheit
Die Gemeinde Petersaurach ist bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten.
Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:
Bayerisches Gesetz zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung (Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz – BayBGG) und Bayerische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BayBITV)
Die folgende Erklärung gilt für die Internetseite https://www.petersaurach.de
Überprüfung der Barrierefreiheit - Methodik
Die Bewertung der Barrierefreiheit erfolgte durch systematische Prüfung mit Google Lighthouse Accessibility Audit sowie manuelle Tests der Tastaturnavigation und Screenreader-Kompatibilität.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist teilweise mit den Anforderungen der harmonisierten Norm EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) vereinbar.
Die Einschränkung "teilweise" betrifft hauptsächlich eingebundene PDF-Dokumente. Beachten Sie hierzu bitte die Erläuterungen zu "nicht barrierefreie Inhalte".
Erklärung in Einfacher Sprache
Für unsere Website gibt es eine besonders gut verständliche Erklärung in einfacher Sprache. Sie finden sie hier: „Einfache Sprache“.
Hinweis: Eine Fassung in leichter Sprache ist derzeit noch nicht verfügbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
PDF-Dokumente (z. B. Satzungen, Flächennutzungspläne)
Viele bestehende PDF-Dateien sind derzeit nicht vollständig barrierefrei.
Warum? Die nachträgliche Aufbereitung aller PDFs wäre aktuell eine unverhältnismäßige Belastung im Sinn von Art. 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102:
– sehr großer Altbestand an Dateien und komplexe Layouts (Pläne, Satzungen),
– begrenzte Personal-/Budget-Ressourcen für flächendeckende Nachbearbeitung,
– Fremddokumente (von Dritten übermittelt) dürfen/wollen wir nicht verändern.
Hilfsmittel für Barrierefreiheit
- Über das Barrierefreiheits-Widget können Kontrast und Schriftgröße angepasst werden.
- Sprungmarken („Skiplinks") erleichtern die Navigation mit Tastatur und Screenreader.
- Die Seitenstruktur ist semantisch korrekt für Hilfsmittel aufbereitet.
- Für Unterstützung wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung .
Feedback und Kontakt
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf dieser Website aufgefallen?
Oder benötigen Sie bestimmte Inhalte in einer barrierefreien Version?
Dann kontaktieren Sie bitte zuerst uns:
Hauptstraße 29
91580 Petersaurach
09872 / 97 98 0
rathaus@petersaurach.de
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich auch an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden:
Durchsetzungsstelle für barrierefreie InformationstechnikLandesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
St.-Martin-Str. 47, 81541 München
durchsetzungsstelle-barrierefreiheit@bayern.de
www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html