17.05.2022
Seit dem 16. Mai 2022 ist das Rathaus wieder geöffnet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung sind für
Sie da:
Montag – Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
und zusätzlich am Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr.
Außerhalb der o. g. Öffnungszeiten ist eine Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Termine können Sie telefonisch unter 09872/9798-0, per E-Mail an
buergerbuero@petersaurach.de oder mit dem jeweils zuständigen Sachbearbeiter vereinbaren.
Für Freitag, den 24.06.2022 ist der Betriebsausflug geplant.
An diesem Tag wird das Rathaus geschlossen sein.
Bitte nutzen Sie weiterhin unser Onlineangebot unter
15.06.2022
Unser Dienstrad ist schon etwas eingestaubt, deshalb auf die Pedale, fertig - los!
Der Landkreis Ansbach beteiligt sich an der weltweit größten Fahrradkampagne „STADTRADELN“ und baut dabei auf Ihre Unterstützung. Lassen Sie uns gemeinsam 21 Tage lang noch kräftiger in die Pedale treten als sonst und fleißig Kilometer mit dem Fahrrad sammeln. Egal ob mit der Familie, Freunden, Kollegen oder alleine, auf dem Weg zur Arbeit oder in Ihrer Freizeit – jeder Radkilometer zählt für unser Klima. Nutzen Sie die Aktion „Stadtradeln“ im Zeitraum vom 2. Juli bis zum 22. Juli 2022, um auch Ihre Alltagswege mit dem Fahrrad klimafreundlich zurückzulegen. Kostenlos anmelden können Sie sich schon jetzt unter: www.stadtradeln.de/landkreis-ansbach
Wir zählen auf Ihre Teilnahme und freuen uns mit Ihnen gemeinsam am 2. Juli los zu radeln!
21.06.2022
21.06.2022
21.2.2022
Schnelltests in der Praeventicus-Apotheke in Petersaurach:
Montag - Freitag
8.30 Uhr -9.00 Uhr
Termin buchen:
www.schnelltest-apotheke.de
Aus Infektionsgründen werden nur symptomfreie Personen getestet!
Die Praeventicus-Apotheke bietet Impfungen gegen Corona an. Termin buchen:
www.impfung-apotheke.de
15.06.2022
Auf der Plattform https://www.unternehmer-patenschaften.de/ können Firmen aus Bayern schnell, unbürokratisch und kostenfrei Arbeitsplätze für Geflüchtete aus der Ukraine anbieten. Das Projekt hat seinen Sitz in Regensburg, ist für ganz Bayern offen und wird vom Bund der Selbständigen - Gewerbeverband Bayern e.V. unterstützt.
17.05.2022
Die Grundsteuer muss reformiert werden. Die neuen Berechnungsgrundlagen werden von den Finanzämtern zum Stichtag 1. Januar 2022 ermittelt. Alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken und Betrieben der Land- und Forstwirtschaft (Stichtag: 1. Januar 2022) müssen zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 31. Oktober 2022 eine Grundsteuererklärung abgeben.
Die Erklärungen können ab dem 1. Juli 2022 bequem und einfach elektronisch über ELSTER unter www.elster.de abgegeben werden.
Ist eine elektronische Abgabe nicht möglich, kann die Steuererklärung auch auf Papier eingereicht werden:
• Die bayerischen Formulare sollen in Kürze in einer „grauen Variante“ aus-
schließlich zum Ausfüllen am PC und anschließendem Ausdruck bereitstehen.
• Alternativ sollen Ihnen die bayerischen Formulare in der „grünen Variante“ zum
handschriftlichen Ausfüllen ab dem 1. Juli 2022 in den bayerischen Finanzäm-
tern sowie den Verwaltungen der Städte und Gemeinden zur Verfügung gestellt
werden.
Informations-Hotline zur Bayerischen Grundsteuer:
Tel.: 089 / 30 70 00 77
Erreichbar in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 08:00 – 18:00 Uhr und
Freitag von 08:00 – 16:00 Uhr
Weitere Informationen, sowie die Formulare, finden Sie unter www.grundsteuer.bayern.de
(Externer Link zum Bayerischen Landesamt für Steuern)
Aufforderung zur Erklärungsabgabe (PDF, 160 KB)
Ausnahmen der Erklärungspflicht (PDF, 160 KB)
Verfügung über Fristverlängerungen (PDF, 130 KB)
Informationen des Landesamts für Steuern (PDF, 290 KB)
Merkblatt ELSTER (PDF, 200 KB)
11.4.2022
Am 25. März 2022 fand der Quartierstag im Ortsteil Wicklesgreuth statt, der auf reges Interesse in der Quartiersbewohnerschaft stieß.
Die Hauseigentümer und Hauseigentümerinnen haben postalisch ein gesondertes Schreiben zum Thema Nahwärmenetz erhalten.
27.02.2022
Die Gemeinde Petersaurach hat das Büro Dr. Schulte | Röder Kommunalberatung aus Veitshöchheim, mit den Aufmaßarbeiten zur Ermittlung der tatsächlichen Geschossflächen aller Gebäude im Gemeindegebiet beauftragt. Diese Aufmaßarbeiten beginnen ab dem 21.02.2022. Die Mitarbeiter des Büros Dr. Schulte haben von der Gemeinde Petersaurach einen entsprechenden Ausweis erhalten.
Die tatsächlichen Geschossflächen sind für die Kalkulation der Herstellungsbeiträge und der zu erwartenden Verbesserungsbeiträge für die Abwasserentsorgungseinrichtungen der Gemeinde Petersaurach erforderlich. Parallel dazu werden die Beitragsflächen zur Wasserversorgung des Zweckverbandes der Reckenberg-Gruppe aktualisiert.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass in den meisten Fällen die Wohngebäude nur von außen vermessen werden; hierzu muss in der Regel dann nur das Grundstück betreten werden. Nur wenn maßgebliche Daten, beispielsweise über die Fläche des Kellers oder den Ausbauzustand des Dachgeschosses nicht hinreichend genau von außen ermittelt werden können, ist auch ein Betreten dieser Gebäude erforderlich. Bei Nebengebäuden ist ein Betreten meistens erforderlich, um eventuell vorhandene Anschlüsse an die Wasserversorgung bzw. an das Kanalnetz ermitteln zu können.
Die Rechtsgrundlage, wonach Gemeinden – bzw. der in dessen Auftrag handelnde Vertreter – Grundstücke betreten und Geschossflächen bei Gebäuden vermessen dürfen, ergibt sich aus Art. 5 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) i.V. mit den §§ 99 ff. der Abgabenordnung (AO) des Freistaates Bayern.
Bitte gestatten Sie der Vermessungsgruppe Zutritt zum Grundstück und zu den Gebäuden, erteilen Sie die erforderlichen Auskünfte und lassen Sie die Vermessungen zügig durchführen. Die Mitarbeiter des Fachbüros informieren Sie im Rahmen der Vermessungsarbeiten gerne auch persönlich und stehen für Ihre Fragen zur Verfügung.
Vielen Dank.
gez.
Herbert Albrecht
1. Bürgermeister der Gemeinde Petersaurach
27.02.2022
Der Mikrozensus ist die größte jährliche Haushaltsbefragung in Deutschland.
Seit mehr als 60 Jahren befragen die Statistischen Ämter im gesamten
Bundesgebiet jährlich etwa ein Prozent der Bevölkerung.
Interviewerinnen und Interviewer des Bayerischen Landesamts für Statistik bitten Bürgerinnen und Bürger um Auskunft
Vollständige Meldung des Bayerisches Landesamt
für Statistik (PDF, 250 KB)
15.11.2021
betroffene private Haushalte Anträge können ab sofort bei der Regierung von Mittelfranken gestellt werden
Als Hilfe zur Beseitigung der Schäden, die im Juli 2021 durch Starkregen und Hochwasser entstanden sind, haben Bund und Länder einen gemeinsamen Aufbauhilfefond gebildet. Mit dem daraus finanzierten Bayerischen Programm zur Unterstützung privater Haushalte und Wohnungsunternehmen können in Mittelfranken Finanzhilfen in den Landkreisen Ansbach, Erlangen-Höchstadt, Fürth, Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim, Roth und in der Stadt Ansbach geleistet werden. Finanzhilfen sind möglich für die Beseitigung von Schäden an privaten Wohngebäuden und Eigentumswohnungen, Hausrat und für Mietausfälle.
Antragsberechtigt sind die privaten Eigentümer von beschädigten Wohngebäuden, bei beschädigtem Hausrat auch die Mieter. Wohnungsunternehmen sind
ebenfalls antragsberechtigt.
Anträge können bis zum 30. Juni 2023 an die Regierung von Mittelfranken gestellt werden.
Antragsformular und weitergehende Informationen sind im Internet auf der Homepage der Regierung von Mittelfranken (www.regierung.mittelfranken.bayern.de) abrufbar.
externer Link: www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Ansprechpartner: Pressesprecher Martin Hartnagel
Tel: 0981 53-1233
presse@reg-mfr.bayern.de
20.04.2022
Nach der digitalen Auftaktveranstaltung am 15.11.2021 wurden in einem digitalen Arbeitskreis am 5.4.2022 Handlungsempfehlungen und Projektansätze für das Gebiet der zukünftigen LAG Rangau diskutiert und vertieft.
www.lag-rangau.deVollständige Beschreibung des Projekts mit Kartenmaterial (PDF, 300 KB)
geplante Termine 2022 / 2023 | ||
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Montag, 17.01.2022 | Montag, 21.02.2022 | Montag, 21.03.2022 |
Montag, 25.04.2022 | Montag, 23.05.2022 | Montag, 20.06.2022 |
Montag, 11.07.2022 | Montag, 01.08.2022 | Montag, 12.09.2022 |
Montag, 10.10.2022 | Montag, 14.11.2022 | Montag, 12.12.2022 |
Montag, 16.01.2023 | ||
Bitte reichen Sie Ihre Bauanträge schriftlich und digital als PDF bis 10 Tage vor dem Sitzungstermin an bauamt@petersaurach.de ein, damit die Verwaltung die Pläne vorab prüfen kann. |
Einwurfzeiten für Altglas und Dosen nur werktags von 07:00 bis 19:00 Uhr!
Bitte achten Sie auf Sauberkeit rund um unsere Glas- und Dosencontainer.
Der Versuch mit Gewalt Glasscheiben in die Container zu drücken endet mit vielen Scherben auf den Gehwegen! Vermeiden Sie dies bitte zur Sicherheit aller!
Am 1. Samstag im Monat werden zwischen 11.00 und 11.30 Uhr die Feuerwehralarmsirenen im Rahmen der monatlichen Probealarmierung getestet.
Auch die Feueralarmsirene der Firma RKW wird mit ausgelöst.
Ab sofort können Sie sich mit Ihrem Petersauracher Büchereiausweis kostenfrei elektronische Bücher und Zeitschriften auf Ihre eBookReader, PC`s, Notebooks, Smartphones und Tablets herunterladen. Viel Spaß beim Schmökern!
weitere Informationen
„Zum Wegwerfen viel zu schade“
In unserem Bürgerbüro gibt es ein
Büchertauschregal
Jeder kann kostenlos Bücher zum persönlichen Gebrauch herausnehmen
und eigene hineinstellen.
Am Montag, den 11. Juli 2022, findet um 19:00 Uhr im Sitzungssaal des Feuerwehrgerätehauses Petersaurach die 22/GR-07. Sitzung des Gemeinderates statt. Die Tagesordnung wird rechtzeitig bekannt gegeben.