für die Gemeindeverwaltung in Petersaurach
in Vollzeit oder in Teilzeit ab 30 Wochenstunden, unbefristet
vollständige Stellenausschreibung (PDF, 150 KB)
für die Gemeindeverwaltung in Petersaurach
in Vollzeit oder in Teilzeit ab 30 Wochenstunden, unbefristet
vollständige Stellenausschreibung (PDF, 150 KB)
für die Gemeindeverwaltung in Petersaurach
in Teilzeit, 20 bis 25 Wochenstunden, unbefristet
vollständige Stellenausschreibung (PDF, 150 KB)
für unseren Kinderhort in Petersaurach
in Teilzeit, 20 bis 25 Wochenstunden, unbefristet
vollständige Stellenausschreibung (PDF, 190 KB)
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Kontakt: personal@petersaurch.de oder Herr Huber - 0172/249 0123
03.02.2025
Vorstellung des technischen und kaufmännischen Nahwärmekonzeptes mit Darstellung des Umsetzungs- und Zeitplanes
Der Arbeitskreis Nahwärme Wicklesgreuth lädt Sie herzlich zu der entscheidenden Informationsveranstaltung über das geplante
Nahwärmenetz in Wicklesgreuth ein.
Wir möchten Sie über das genossenschaftliches Gemeinschaftsprojekt im Feuerwehrhaus in Wicklesgreuth informieren und
Ihre Fragen beantworten. Ergänzende Vorträge und Informationen werden von unseren Projektpartnern der enerpipe GmbH und der DSK eingebracht.
Dienstag, 18. Februar
2025, 18:00 Uhr
für alle Hauseigentümer folgenden Straßen:
Bahnhofstr., Birkenstr.,Buchenstr., Eichenstr., Fliederstr., Kiefernstr.
Mittwoch, 19. Februar 2025, 18:00 Uhr
für alle
Hauseigentümer folgender Straßen:
Lichtenauerstr., Schlehenweg, Sperlstr., Tannenstr., Waldstr., Weidenstr., Weiherhofstr.
Wir freuen uns auf Ihre persönliche
Teilnahme und einen regen Aus-
tausch!
Besuchen Sie unsere Internetseite Nahwärme Wicklesgreuth. Dort finden Sie folgende Dokumente:
Entwurf der Genossenschafts-Satzung
Die in der Gemeinde Petersaurach liegende Kreisstraße AN 13 am Bahnhof Wicklesgreuth wird zur Gemeindestraße mit Wirkung zum 31.10.2024 abgestuft.
Die Unterlagen können von 31.01.2025 bis 07.03.2025 in der Gemeindeverwaltung
Petersaurach, Hauptstraße 29, 91580 Petersaurach während der Öffnungszeiten im Bürgerbüro
eingesehen werden
03.01.2025
Die Gemeinde Petersaurach hat am 23.12.2024 eine Plakatierungsverordnung
erlassen, die zum 1. Januar 2025 in Kraft getreten ist. Bei Nichtbeachtung dieser bzw. bei Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmungen ist die Gemeinde Petersaurach zur kostenpflichtigen Ersatzvornahme berechtigt, ohne dass es einer Rückfrage oder Vorankündigung bedarf.
Plakate, die im Zusammenhang mit Wahlen stehen, dürfen bis zu 6 Wochen
vor der Wahl angebracht werden (§ 2 Abs. 1 Plakat VO) und sind bis
spätestens 2 Wochen nach der Wahl zu entfernen (§ 2 Abs. 4 Plakat VO).
Für die Anbringung von Plakaten (Werbeträgern) im Zusammenhang mit
Wahlen gilt generell Folgendes (Anlage 3 zu § 2 Abs. 1 Plakat VO).
03.02.2025
Am Faschingsdienstag, den 04.03.2025, sind Wertstoffhof und Bücherei geschlossen. Wir bittem um Verständnis.
13.10.2024
Anträge für das Regionalbudget 2025 können ab sofort eingereicht werden. Gefördert werden Projekte zur nachhaltigen Entwicklung der Region und Projekt, die das dörfliche Leben, den Natur- und Umweltschutz oder auch einfach die Lebensqualität vor Ort verbessern.
Die Einreichungsfrist endet am 15.01 2025! Das Projekt darf noch nicht begonnen sein und muss bis zum 20.09.2025 abgeschlossen werden können.
Informationen und Anträge stehen auf der Homepage „Kernfranken e.V.“ unter folgendem Link zur Verfügung:
Regionalbudget 2025 - Kommunale Allianz Kernfranken
26.06.2023
Der Anteil älterer Menschen in Deutschland steigt seit Jahren stetig. Wir möchten als Gemeinde dem steigenden Bedarf nach alternativen Wohnformen sowie Pflege- und Hilfenetzwerken gerecht werden und die Veränderungen aktiv mitgestalten.
Im Zuge dessen sind wir bei der Planung von Projekten auf Ihr Mitwirken angewiesen. Was wünschen Sie sich für das Leben im Alter in unserer Gemeinde? Wie können wir dazu beitragen, dass Sie sich möglichst wohl fühlen und ein selbstbestimmtes Leben im Alter führen können?
Die Umfrage läuft noch bis Ende des Jahres! Danke für Ihre Unterstützung!
23.01.2024
Was ist los in der Region? Hier finden Sie Termine für Konzerte, Theater, Feste, Ausstellungen, Sportveranstaltungen, Märkte und vieles mehr:
externer Link zum Veranstaltungskalender Romatisches Franken
8.1.2024
Seit dem 1. Januar 2024 können beim Landratsamt Ansbach Bauanträge online eingereicht werden. Der Landkreis Ansbach ist damit eine von etwa 60 Gebietskörperschaften in Bayern, bei denen dies möglich ist. Die Einreichung von Anträgen in Papierform ist weiterhin zugelassen.
Mehr Bürgerfreundlichkeit, weniger Papier: Der digitale Bauantrag ermöglicht es, Bauanträge über Online-Formulare beim Landratsamt einzureichen. Zu finden ist dieser unter www.landkreis-ansbach.de im Bereich „Bauen und Wohnen“ oder über das Stichwort „Bauantrag“ in der Suchzeile. Auch am Computer entworfene Pläne können sofort an den Online-Antrag angehängt werden. Beim Ausfüllen gibt die Software zahlreiche Hilfestellungen, sie listet zum Beispiel erforderliche Bauvorlagen auf. Dies soll dafür sorgen, dass die Bauanträge sofort vollständig eingereicht werden.
„Wir wollen die Digitalisierung nutzen, um unsere Bürgerinnen und Bürger zu entlasten. Außerdem soll die Antragstellung vereinfacht und beschleunigt werden“, sagt Landrat Dr. Jürgen Ludwig. Für die Beratung von Bauwilligen und Planungsbüros sind weiterhin die Gemeinden erste Ansprechpartner. Diese werden wie bisher in den Genehmigungsprozess miteinbezogen.
Mit dem 1. Januar 2024 änderte sich zugleich die Zuständigkeit für die Annahme von vielen Anträgen, die weiterhin in Papierform eingereicht werden: Eingangsbehörde ist dann üblicherweise das Landratsamt – statt wie bisher die Gemeinden. Eine Ausnahme stellen schriftliche Anträge für das Genehmigungsfreistellungsverfahren sowie Anträge auf Befreiung dar. Diese sind weiterhin über die zuständige Gemeinde einzureichen. Wer wissen möchte, wo welcher Antrag einzureichen ist und wie die Einreichung über den Online-Assistenten oder die Nachreichung fehlender Unterlagen funktioniert, findet eine ausführliche Anleitung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr unter https://www.digitalerbauantrag.bayern.de/ im Menü „Informationen für Entwurfsverfasser und Bauherren“. Dort gibt es auch Testversionen der Online-Assistenten.
Bayerns Bauminister Christian Bernreiter betont: „Die Digitalisierung ist eine große Chance – für die Bürgerinnen und Bürger genauso wie für die Kommunen. Denn Bauanträge können dank des digitalen Verfahrens viel einfacher gestellt und bearbeitet werden. Ich freue mich, dass nun weitere Behörden dazukommen und damit schon 61 Städte und Landratsämter in Bayern den Digitalen Bauantrag anbieten. Bei 44 weiteren läuft der Probebetrieb. Zusammen sind das bereits deutlich mehr als zwei Drittel aller bayerischen Bauaufsichtsbehörden. Die Erfahrungen sind rundum positiv: Insgesamt wurde bei den bislang teilnehmenden Ämtern schon über 10.000 Mal digital eingereicht.“
Bayerns Digitalminister Dr. Fabian Mehring ergänzt: „Mit dem digitalen Bauantrag bauen wir Barrieren für die Antragsteller ab und beschleunigen die Bearbeitung ihrer Anliegen im Sinne einer schlanken und effizienten Verwaltung. Bei der Verwaltungsdigitalisierung steht Bayern im bundesweiten Vergleich bereits an der Spitze. Wir wollen trotzdem noch besser werden und der modernste Staat in Europa sein. Dafür brauchen wir unsere bayerischen Kommunen als starke Partner, die immer wieder dazu bereit sind, ihre tägliche Arbeit am Puls der Zeit auszurichten und Innovationen in ihre Abläufe zu integrieren.“
28.06.2023
Mit dem Solarportal des Landkreises Ansbach lässt sich in wenigen Schritten herausfinden, ob ein Dach für die Nutzung von Photovoltaik oder Solarthermie geeignet ist. Zudem kann die Wirtschaftlichkeit der Solaranlage berechnet werden. Die Ergebnisse stehen anschließend zum Speichern und Ausdrucken bereit. Das kostenlose Berechnungs-Tool können Sie abrufen unter:
09.05.2023
I. Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung hat der Gemeinderat die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 am 20. März 2023 erlassen.
II. Haushaltssatzung und Haushaltsplan mit sämtlichen Anlagen wurden dem Landratsamt Ansbach als Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. Am 05. April 2023 wurde die Genehmigung zu Haushaltssatzung und Haushaltsplan erteilt.
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 3.000.000,00 Euro bedurften der Genehmigung durch das Landratsamt Ansbach als Rechtsaufsichtsbehörde. Das Landratsamt Ansbach hat hierfür die Genehmigung erteilt.
geplante Termine 2024 / 2025 / 2026 | ||
---|---|---|
Montag, 11.11.2024 | Montag, 09.12.2024 | Montag, 20.01.2025 |
Montag, 17.02.2025 | Montag, 17.03.2025 | Montag, 07.04.2025 |
Montag, 05.05.2025 | Montag, 02.06.2025 | Montag, 07.07.2025 |
Dienstag, 05.08.2025 | Montag, 15.09.2025 | Montag, 13.10.2025 |
Montag, 17.11.2025 | Montag, 15.12.2025 | Montag, 19.01.2026 |
Montag, 23.02.2026 | Montag, 23.03.2026 | Montag, 20.04.2026 |
Bitte reichen Sie Ihre Bauanträge schriftlich und digital als PDF bis 10 Tage vor dem Sitzungstermin an bauamt@petersaurach.de ein, damit die Verwaltung die Pläne vorab prüfen kann. |
Einwurfzeiten für Altglas und Dosen nur werktags von 07:00 bis 19:00 Uhr!
Bitte achten Sie auf Sauberkeit rund um unsere Glas- und Dosencontainer.
Der Versuch mit Gewalt Glasscheiben in die Container zu drücken endet mit vielen Scherben auf den Gehwegen! Vermeiden Sie dies bitte zur Sicherheit aller!
Am 1. Samstag im Monat werden zwischen 11.00 und 11.30 Uhr die Feuerwehralarmsirenen im Rahmen der monatlichen Probealarmierung getestet.
Auch die Feueralarmsirene der Firma RKW wird mit ausgelöst.
Ab sofort können Sie sich mit Ihrem Petersauracher Büchereiausweis kostenfrei elektronische Bücher und Zeitschriften auf Ihre eBookReader, PC`s, Notebooks, Smartphones und Tablets herunterladen. Viel Spaß beim Schmökern!
weitere Informationen
„Zum Wegwerfen viel zu schade“
In unserem Bürgerbüro gibt es ein
Büchertauschregal
Jeder kann kostenlos Bücher zum persönlichen Gebrauch herausnehmen
und eigene hineinstellen.
Am Montag, den 17. Februar 2025, findet um 19:00 Uhr im Sitzungssaal des Feuerwehrgerätehauses Petersaurach die 2. Sitzung des Gemeinderates 2025 statt.
Im Anschluss findet die nichtöffentliche Sitzung statt.