Willkommen bei der Gemeinde Petersaurach

Wahlkreuz als Symbol für die Bundestagwahl 202

03.01.2025

Bundestagswahl am 23.02.2025
Zusammenfassende Hinweise zur Plakatierung im Gemeindegebiet Petersaurach

Die Gemeinde Petersaurach hat am 23.12.2024 eine Pla­ka­tierungs­ver­ord­nung erlassen, die zum 1. Januar 2025 in Kraft getreten ist. Bei Nicht­beachtung dieser bzw. bei Zu­wider­handlung gegen diese Be­stimmungen ist die Gemeinde Petersaurach zur kosten­pflichtigen Ersatz­vornahme berechtigt, ohne dass es einer Rückfrage oder Vor­an­kündigung bedarf.

Plakate, die im Zusammenhang mit Wahlen stehen, dürfen bis zu 6 Wochen vor der Wahl angebracht werden (§ 2 Abs. 1 Plakat VO) und sind bis spätestens 2 Wochen nach der Wahl zu entfernen (§ 2 Abs. 4 Plakat VO).

Für die Anbringung von Plakaten (Werbeträgern) im Zusammenhang mit Wahlen gilt generell Folgendes (Anlage 3 zu § 2 Abs. 1 Plakat VO).

  • 1. Pro Lichtmast darf nur ein Doppelplakat (Rückseite an Rückseite) pro Partei/Wählervereinigung, maximal im Format DIN A 1, angebracht werden.
  • 2. Plakate dürfen weder den Straßenverkehr noch Fußgänger behindern, d.h. eine lichte Höhe von 2,20 m darf nicht unterschritten werden.
  • 3. Sichtfreiecke an Kreuzungen und Straßeneinmündungen müssen freigehalten werden.
  • 4. Das Grundstück ist nach dem Auf- und Abbau der Plakate im ursprünglichen Zustand zu verlassen. Müll, wie Reste von Kabelbindern, sind vom Grundstück zu entfernen und entsprechend zu entsorgen.
  • 5. Plakate dürfen nicht reflektieren und müssen hinsichtlich Standfestigkeit und Konstruktion den einschlägigen Vorschriften entsprechen.
  • 6. Plakate dürfen ausschließlich nur mit Hilfe von Kabelbindern und nur so befestigt werden, dass durch die Befestigung keine Beschädigungen entstehen.
  • 7. Die Plakatierung ist erlaubnis- und kostenfrei.
  • 8. Die Plakate müssen die Verantwortlichkeit im Sinne des Presserechts erkennen lassen.
  • 9. An Autobahnen und außerhalb von Ortsdurchfahrten von Bundes-, Staatsund Kreisstraßen soll im Interesse der Verkehrssicherheit von jeder Plakatwerbung abgesehen werden.
  • 10. Von der Anbringung von Plakaten an Straßenbestandteilen, insbesondere an amtlichen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, ist grundsätzlich Abstand zu nehmen.
LinkZusammenfassung als PDF (700 KB)
Alarmglocke

24.12.2024

Sondersitzung des Gemeinderats

In der öffentlichen Sondersitzung am 23.12.2024 hat der Gemeinderat der Gemeinde Petersaurach folgende Satzungen beschlossen:

Link Sondernutzungssatzung zum 01.01.2025 (PDF, 200KB)
Link Sondernutzungsgebührensatzung zum 01.01.2025( PDF, 300 KB)
Link Plakatierungsverordnung zum 01.01.2025 (PDF, 350 KB)
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13.01.2025

Zweckverband Kernfranken

Der Zweckverband Kernfranken sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Umsetzungsmanager (m/w/d)
in Teilzeit (30 Wochenstunden) für die Umsetzungsbegleitung von Projekten im Rahmen des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzeptes (ILEK) des Zweckverbandes Kernfranken (Heilsbronn, Petersaurach, Neuendettelsau, Sachsen b.Ansbach, Lichtenau und Windsbach), der Gemeinde Bruckberg und des Marktes Dietenhofen.

Ihre Qualifikation:

  • Abgeschlossenes Studium (Bachelor) im Fachgebiet Geografie, Regionalplanung, Marketing
  • oder eine vergleichbare Fachrichtung bzw. mehrjährige Berufserfahrung in einem vergleichbaren Tätigkeitsbereich

Ihr Profil:

  • Fundierte Fachkenntnisse in den Bereichen Projektmanagement und Raumentwicklungsprozessen, der Regionalentwicklung sowie in der Kommunal- und Verwaltungsarbeit (Förderprogramme EU, Bund, Land etc.)
  • Fundierte Kenntnisse im Bereich Moderation und Projektbegleitung
  • Sicher Beherrschung der neuen Medien
  • Wirtschaftliches und kostenbewusstes Handeln
  • Führerscheinklasse B
  • Team- und Kommunikationsfähigkeit, Flexibilität, Zuverlässigkeit sowie Belastbarkeit
  • Selbstständige Arbeitsweise und freundliches, verhandlungssicheres Auftreten

Aufgaben:

  • Vorbereitung, Bearbeitung und Begleitung der Umsetzung der im Konzept zum Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzept definierten Projekte und Handlungsfelder
  • Eigenverantwortliches Management gemeindeübergreifender Projekte
  • Bearbeitung der laufenden Geschäfte des Zweckverbands (Sitzungsvorbereitung/Vollzug der Beschlüsse usw.)
  • Organisation und Durchführung von Veranstaltungen und Projekten des Zweckverbandes
  • Koordinierung der Zweckverbandskommunen untereinander sowie mit regionalen Akteuren und Behörden
  • Erkundung und Bearbeitung von neuen Fördermöglichkeiten
  • Öffentlichkeitsarbeit und Marketing

Wir bieten:

  • Vergütung nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) mit den im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen
  • Eine Voll- oder Teilzeitstelle (30 Stunden pro Woche)
  • Eine anspruchsvolle, interessante und vielseitige Tätigkeit mit einer leistungsorientierten Vergütung

Ihre Aussagekräftige Bewerbung senden Sie bitte vorzugsweise in elektronischer Form bis spätestens 31. Januar 2025 an
Zweckverband Kernfranken
91564 Neuendettelsau
bewerbung@sachsen-b-ansbach.de

Für weitere Fragen stehen Ihnen der Geschäftsleiter der Gemeinde Neuendettelsau, Herr Grün, Tel. 09874 502111 oder die Geschäftsleiterin der Gemeinde Sachsen b.Ansbach, Frau Gundermann, Tel. 09827 9220317 gerne zur Verfügung.

weiße Alarmglocke

17.10.2024

Grundsteuer ab 01.01.2025

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 14.10.2024 beschlossen, den aktuellen Hebesatz für die Grundsteuer A + B von 450 Prozent (gültig bis 31.12.2024) ab dem 01.01.2025 auf 280 Prozent zu senken.

Link Satzung Grundsteuerhebesatz ab 01.01.2025 (PDF, 160 KB)

Die Grundsteuer wurde reformiert und das Finanzamt hat auf Basis der Grundsteuererklärung, die Eigentümerinnen und Eigentümer abgeben mussten, die neuen Grundsteuermessbeträge festgesetzt und an die Kommunen übermittelt.

Der durch das Finanzamt ermittelte Grundsteuermessbetrag wird von der Gemeinde mit dem sogenannten Hebesatz multipliziert. Die Gemeinde kann nur die Höhe ihres Hebesatzes frei bestimmen und ist nicht für die Neuberechnungen der Messbeträge verantwortlich.

Zur Ermittlung Ihrer zu zahlenden Jahres-Grundsteuer ab 2025 multiplizieren Sie Ihren vom Finanzamt festgesetzten Grundsteuermessbetrag mit dem neuen Hebesatz von 280 Prozent. Bei Fragen zu den neu ermittelten Berechnungsgrundlagen zum Grundsteuermessbetrag kann nur das Finanzamt unter der Telefonnummer 0981 16-0 oder über ELSTER Auskunft geben. Wir bitten Sie daher, von Anfragen bei der Gemeindeverwaltung hinsichtlich der Berechnungen abzusehen.

Wasseruhr

13.10.2024

Meldung der Zählerstände

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

bitte melden Sie uns bis 31.01.2025 für die Abwasserabrechnung 2024 Ihre Zählerstände für Garten- und Brunnenwasser (ohne Kommastellen) mit Angabe der Zählernnummer und dem Eich-Jahr
per E-Mail: steueramt@petersaurach.de oder
auf dem Postweg: Gemeinde Petersaurach z. Hd. Frau Saß-Leidenberger Hauptstraße 29 91580 Petersaurach

*Es wird darauf hingewiesen, dass telefonische Meldungen der Zählerstände aus Gründen der Nachweisbarkeit nicht mehr angenommen werden. Zählerstände, die nach dem 31.01.2025 gemeldet werden, sowie nicht geeichte Zähler und Zähler mit abgelaufener Eichfrist, können nicht mehr berücksichtigt werden.


Die Abwassermenge aus Eigengewinnungsanlagen (Brunnen) wird geschätzt, sofern keine Meldung eines Zählerstandes Ihrerseits erfolgt oder die Eichfrist abgelaufen ist.

Auszug aus der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung: § 10 Abs. 3: Der Nachweis der verbrauchten und der zurückgehaltenen Wassermenge obliegt dem Gebührenpflichtigen. Er ist grundsätzlich durch geeichte und verplombte Wasserzähler zu führen, die der Gebührenpflichtige auf eigene Kosten fest zu installieren hat. § 10 Abs. 4: Vom Abzug nach Absatz 3 sind ausgeschlossen
a. Wassermengen pro Zähler bis zu 12 m³ jährlich,
b. das hauswirtschaftlich genutzte Wasser und
c. das zur Speisung von Heizungsanlagen verbrauchte Wasser

Bei auftretenden Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Saß-Leidenberger unter der Telefonnummer 09872/9798-34, alternativ über die E-Mail-Adresse steueramt@petersaurach.de
Bürozeiten:
Dienstag bis Donnerstag: 08.00 Uhr – 12.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
und nach Vereinbarung
im Homeoffice telefonisch erreichbar:
Montag und Freitag 08.00 Uhr – 12.00 Uhr

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13.10.2024

Regionalbudget 2025

Anträge für das Regionalbudget 2025 können ab sofort eingereicht werden. Gefördert werden Projekte zur nachhaltigen Entwicklung der Region und Projekt,  die das dörfliche Leben, den Natur- und Umweltschutz oder auch einfach die Lebensqualität vor Ort verbessern.

Die Einreichungsfrist endet am 15.01 2025! Das Projekt darf noch nicht begonnen sein und muss bis zum 20.09.2025 abgeschlossen werden können.

Informationen und Anträge stehen auf der Homepage „Kernfranken e.V.“ unter folgendem Link zur Verfügung:

Link Regionalbudget 2025 - Kommunale Allianz Kernfranken

Nahwärmenetz Wicklesgreuth

16.07.2024

Nahwärmenetz in Wicklesgreuth

Wie Sie sicherlich mittlerweile mitbekommen haben, plant die Gemeinde in Wicklesgreuth ein Nahwärmenetz zur nachhaltigen Energieversorgung durch Biomasse, Holzhackschnitzel und Solarthermie.


Zur Unterstützung des Projekts hat sich ein Arbeitskreis aus Wicklesgreuther Bürgerinnen und Bürger gebildet.


interner Linkhier geht`s zu allen Informationen rund um`s  Nahwärmenbetz und zu der Präsentation, die am Infoabend gezeigt wurden.


UMFRAGE

Seniorenhände

26.06.2023

Bitte helfen Sie mit!

Leben im Alter - Wünsche an unsere Gemeinde

Der Anteil älterer Menschen in Deutschland steigt seit Jahren stetig. Wir möchten als Gemeinde dem steigenden Bedarf nach alternativen Wohnformen sowie Pflege- und Hilfenetzwerken gerecht werden und die Veränderungen aktiv mitgestalten. Im Zuge dessen sind wir bei der Planung von Projekten auf Ihr Mitwirken angewiesen. Was wünschen Sie sich für das Leben im Alter in unserer Gemeinde? Wie können wir dazu beitragen, dass Sie sich möglichst wohl fühlen und ein selbstbestimmtes Leben im Alter führen können?

Die Umfrage läuft noch bis Ende des Jahres! Danke für Ihre Unterstützung!

download-icon Umfrage  (PDF 150 KB)

23.01.2024

Neues aus Kernfranken

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Spielplätze
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Radwege
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Gastroführer
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Bücherei

8.1.2024

Landratsamt Ansbach führt digitalen Bauantrag ein

Seit dem 1. Januar 2024 können beim Landratsamt Ansbach Bauanträge online eingereicht werden. Der Landkreis Ansbach ist damit eine von etwa 60 Gebietskörperschaften in Bayern, bei denen dies möglich ist. Die Einreichung von Anträgen in Papierform ist weiterhin zugelassen.

Mehr Bürgerfreundlichkeit, weniger Papier: Der digitale Bauantrag ermöglicht es, Bauanträge über Online-Formulare beim Landratsamt einzureichen. Zu finden ist dieser unter www.landkreis-ansbach.de im Bereich „Bauen und Wohnen“ oder über das Stichwort „Bauantrag“ in der Suchzeile. Auch am Computer entworfene Pläne können sofort an den Online-Antrag angehängt werden. Beim Ausfüllen gibt die Software zahlreiche Hilfestellungen, sie listet zum Beispiel erforderliche Bauvorlagen auf. Dies soll dafür sorgen, dass die Bauanträge sofort vollständig eingereicht werden.

„Wir wollen die Digitalisierung nutzen, um unsere Bürgerinnen und Bürger zu entlasten. Außerdem soll die Antragstellung vereinfacht und beschleunigt werden“, sagt Landrat Dr. Jürgen Ludwig. Für die Beratung von Bauwilligen und Planungsbüros sind weiterhin die Gemeinden erste Ansprechpartner. Diese werden wie bisher in den Genehmigungsprozess miteinbezogen.

Mit dem 1. Januar 2024 änderte sich zugleich die Zuständigkeit für die Annahme von vielen Anträgen, die weiterhin in Papierform eingereicht werden: Eingangsbehörde ist dann üblicherweise das Landratsamt – statt wie bisher die Gemeinden. Eine Ausnahme stellen schriftliche Anträge für das Genehmigungsfreistellungsverfahren sowie Anträge auf Befreiung dar. Diese sind weiterhin über die zuständige Gemeinde einzureichen. Wer wissen möchte, wo welcher Antrag einzureichen ist und wie die Einreichung über den Online-Assistenten oder die Nachreichung fehlender Unterlagen funktioniert, findet eine ausführliche Anleitung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr unter https://www.digitalerbauantrag.bayern.de/ im Menü „Informationen für Entwurfsverfasser und Bauherren“. Dort gibt es auch Testversionen der Online-Assistenten.

Bayerns Bauminister Christian Bernreiter betont: „Die Digitalisierung ist eine große Chance – für die Bürgerinnen und Bürger genauso wie für die Kommunen. Denn Bauanträge können dank des digitalen Verfahrens viel einfacher gestellt und bearbeitet werden. Ich freue mich, dass nun weitere Behörden dazukommen und damit schon 61 Städte und Landratsämter in Bayern den Digitalen Bauantrag anbieten. Bei 44 weiteren läuft der Probebetrieb. Zusammen sind das bereits deutlich mehr als zwei Drittel aller bayerischen Bauaufsichtsbehörden. Die Erfahrungen sind rundum positiv: Insgesamt wurde bei den bislang teilnehmenden Ämtern schon über 10.000 Mal digital eingereicht.“

Bayerns Digitalminister Dr. Fabian Mehring ergänzt: „Mit dem digitalen Bauantrag bauen wir Barrieren für die Antragsteller ab und beschleunigen die Bearbeitung ihrer Anliegen im Sinne einer schlanken und effizienten Verwaltung. Bei der Verwaltungsdigitalisierung steht Bayern im bundesweiten Vergleich bereits an der Spitze. Wir wollen trotzdem noch besser werden und der modernste Staat in Europa sein. Dafür brauchen wir unsere bayerischen Kommunen als starke Partner, die immer wieder dazu bereit sind, ihre tägliche Arbeit am Puls der Zeit auszurichten und Innovationen in ihre Abläufe zu integrieren.“

Solarwappen Landkreis Ansbach

28.06.2023

Solarportal für den Landkreis Ansbach

Mit dem Solarportal des Landkreises Ansbach lässt sich in wenigen Schritten herausfinden, ob ein Dach für die Nutzung von Photovoltaik oder Solarthermie geeignet ist. Zudem kann die Wirtschaftlichkeit der Solaranlage berechnet werden. Die Ergebnisse stehen anschließend zum Speichern und Ausdrucken bereit. Das kostenlose Berechnungs-Tool können Sie abrufen unter:


PC Icon https://www.solarportal-landkreis-ansbach.de

Heimatprojeet

09.05.2023

Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Petersaurach für das Haushaltsjahr 2023 (gemäß Art. 65 Abs. 3 GO)

I. Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung hat der Gemeinderat die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 am 20. März 2023 erlassen.

II. Haushaltssatzung und Haushaltsplan mit sämtlichen Anlagen wurden dem Landratsamt Ansbach als Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. Am 05. April 2023 wurde die Genehmigung zu Haushaltssatzung und Haushaltsplan erteilt.

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 3.000.000,00 Euro bedurften der Genehmigung durch das Landratsamt Ansbach als Rechtsaufsichtsbehörde. Das Landratsamt Ansbach hat hierfür die Genehmigung erteilt.

download-icon weitere Infos - Haushalt 2023 (PDF 150 KB)

Aus dem Gemeinderat


nächste Sitzungstermine

geplante Termine 2024 / 2025 / 2026
Montag, 11.11.2024 Montag, 09.12.2024 Montag, 20.01.2025
Montag, 17.02.2025 Montag, 17.03.2025 Montag, 07.04.2025
Montag, 05.05.2025 Montag, 02.06.2025 Montag, 07.07.2025
Dienstag, 05.08.2025 Montag, 15.09.2025 Montag, 13.10.2025
Montag, 17.11.2025 Montag, 15.12.2025 Montag, 19.01.2026
Montag, 23.02.2026 Montag, 23.03.2026 Montag, 20.04.2026

Bitte reichen Sie Ihre Bauanträge schriftlich und digital als PDF bis 10 Tage vor dem Sitzungstermin an bauamt@petersaurach.de ein, damit die Verwaltung die Pläne vorab prüfen kann.

Kurzmeldungen


Container

Einwurfzeiten für Altglas und Dosen nur werktags von 07:00 bis 19:00 Uhr!

Bitte achten Sie auf Sauberkeit rund um unsere Glas- und Dosencontainer. 

Der Versuch mit Gewalt Glasscheiben in die Container zu drücken endet mit vielen Scherben auf den Gehwegen! Vermeiden Sie dies bitte zur Sicherheit aller!

Alarm

Am 1. Samstag im Monat werden zwischen 11.00 und 11.30 Uhr die Feuerwehralarmsirenen im Rahmen der monatlichen Probealarmierung getestet.

Auch die Feueralarmsirene der Firma RKW wird mit ausgelöst.

 

eMedien

Ab sofort können Sie sich mit Ihrem Petersauracher Büchereiausweis kostenfrei elektronische Bücher und Zeitschriften auf Ihre eBookReader, PC`s, Notebooks, Smartphones und Tablets herunterladen. Viel Spaß beim Schmökern!

Linkweitere Informationen

Büchertausch

„Zum Wegwerfen viel zu schade“

In unserem Bürgerbüro gibt es ein Büchertauschregal Jeder kann kostenlos Bücher zum persönlichen Gebrauch herausnehmen und eigene hineinstellen.

 

Tagesordnung nächste Gemeinderatssitzung


Am Montag, den 20. Januar 2025, findet um 19:00 Uhr im Sitzungssaal des Feuerwehrgerätehauses Petersaurach die 1. Sitzung des Gemeinderates 2025 statt.
Die Tagesordnung wird rechtzeitig bekannt gegeben.

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Hauptstraße 29
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Telefon +49 (0)9872 / 97 98 0

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