Rathaus Petersaurach

FAQ - häufige Fragen

Wann muss ich einen Termin vereinbaren?

Für Anmeldungen zur Eheschließung, Kirchenaustritt oder Erklärungen zur Namensführung vereinbaren Sie bitte mit uns einen Termin.

Auch bei anderen Anträgen ist eine Terminvereinbarung sinnvoll, um Wartezeiten zu vermeiden.

Genügt eine Kopie der Urkunden?

Bitte beachten Sie, dass Urkunden in der Originalsprache und als beglaubigte übersetzung vorgelegt werden müssen.

Welche Unterlagen benötige ich für die An- und Abmeldung?

Personalausweis oder Reisepass

Geburts- oder Heiratsurkunde (wird empfohlen)

Bitte beachten Sie, dass Ab- und Anmeldung innerhalb einer Woche erfolgen müssen.

Welche Unterlagen brauche ich zur Eheschließung?

Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtseintrag (erhältlich bei dem Standesamt, wo man geboren ist)

Personalausweis oder Reisepass

Aufenthaltsbescheinigung (erhältlich bei der Meldebehörde des ersten Wohnsitzes)

Ggf. werden weitere Unterlagen benötigt. Vereinbaren Sie daher rechtzeitig einen Termin mit einem Standesbeamten.

Icon LinkWeitere Informationen erhalten Sie im Merkblatt zur Anmeldung der Eheschließung, erhältlich beim Standesamt und als Download.

Wie lasse ich einen Sterbefall beurkunden?

Ein Sterbefall, der sich im Gemeindegebiet Petersaurach ereignet, ist unverzüglich durch einen nahen Angehörigen dem Standesamt anzuzeigen. Eine Beerdigung ohne standesamtliche Beurkundung ist strafbar.

Folgende Unterlagen werden für die Beurkundung benötigt:
Todesbescheinigung vom Arzt (ungeöffnet, 3-fach)
Ausweise des / der Verstorbenen (soweit möglich)
1 Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde; bei Verheirateten: Heiratsurkunde; bzw. beglaubigte Abschrift aus dem Familienstammbuch)

Icon Link Weitere Informationen finden Sie im "Ratgeber im Trauerfall".

Was ist bei einem Kirchenaustritt zu beachten?

Für einen Kirchenaustritt ist das persönliche Erscheinen vor dem Standesbeamten erforderlich.

Folgende Unterlagen werden benötigt:
Personalausweis / Reisepass
Taufbescheinigung

Der Rentenantrag

Die Deutsche Rentenversicherung erlässt jährlich Millionen von Rentenbescheiden an Arbeitnehmer, Selbständige, Erwerbsgeminderte, Witwer, Witwen oder Waisen. Mit dem Erhalt des Rentenbescheides wird die Zahlung der beantragten Rente bestätigt und dokumentiert. Doch bevor überhaupt ein Rentenbescheid erlassen werden kann, muss ein entsprechender Rentenantrag gestellt werden.

Wann muss ein Rentenantrag gestellt werden?
Etwa drei Monate vor Rentenbeginn sollte der Antrag auf eine Altersrente gestellt werden. Mit dieser Zeitspanne kann man davon ausgehen, dass alle notwendigen Ermittlungen und Berechnungen bei der Deutschen Rentenversicherung abgeschlossen sind und die Rente auch zum tatsächlichen Rentenbeginn gezahlt werden kann. Der Antrag auf eine Erwerbsminderungsrente ist dann zu stellen, wenn aus medizinischer Sicht die Voraussetzungen hierfür vorliegen.

Bei der Witwer-, Witwen- oder Waisenrente kann vorab ein Antrag auf Zahlung eines Vorschusses ("Sterbevierteljahr") gestellt werden. Dies gilt dann, wenn der/die Verstorbene bereits Rentenbezieher war. Der Vorschuss beträgt das Dreifache der für den Sterbemonat gezahlten Monatsrente (ohne einige Zahlbetragsbestandteile). Bereits über den Sterbemonat hinaus gezahlte Monatsbeträge werden auf den Vorschuss angerechnet. Sollte durch die Vorschusszahlung eine überzahlung entstehen, wird der überzahlte Betrag durch den Rentenversicherungsträger von der späteren Witwer- oder Witwenrente einbehalten. Klargestellt wird nochmals ausdrücklich, dass man durch die Vorschusszahlung kein "Extrageld" erhält wie dies leider meist erzählt wird.

Wer ist behilflich bei der Rentenantragstellung?
Für die Stellung eines Rentenantrages benötigt man Geduld und viel Zeit. Mehrere und nicht immer für den Laien verständlich formulierte Formulare sind auszufüllen. Oftmals ist dafür fachlicher Rat gefragt.

Zu diesem Zweck stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig mit mir einen Termin:
Gemeinde Petersaurach
Jennifer Pembroke
Tel: 0 98 72 / 97 98 - 42
Fax: 0 98 72 / 97 98 - 88
e-mail: buergerbuero@petersaurach.de

Benjamin Lukesch
Tel.: 0 98 72 / 97 98 - 42
Fax: 0 98 72 / 97 98 - 88
e-mail: buergerbuero@petersaurach.de



Weitere Auskünfte zu Rentenfragen erhalten Sie bei der
Deutschen Rentenversicherung
Stahlstraße 4, 91522 Ansbach
Tel: 0 981 / 460 82-0

Wie melde ich ein Gewerbe an bzw. ab?

Zur An- und Abmeldung benötigen Sie folgende Unterlagen:
Personalausweis oder Reisepass
ggf. benötigte Zulassungen

Gemeinde Petersaurach
Hauptstraße 29
91580 Petersaurach
Telefon +49 (0)9872 / 97 98 0