Baugebiete

Aktuelle Bauleitplanung

Neubaugebiet

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 40/8 „Solarpark Tieffeld“

hier: Öffentliche Auslegung des Entwurfes gem. BauGB (gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB)

Der Gemeinderat der Gemeinde Petersaurach hat in der Sitzung am 25.10.2021 beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 40/8 Sondergebiet „Solarpark Tieffeld“ mit integriertem Grünordnungsplan aufzustellen. In der Sitzung des Gemeinderats am 14.12.2022 wurde der Vorentwurf des Bebauungsplans gebilligt. Der Vorentwurf ist vom 18.07.2023 bis 25.08.2023 frühzeitig öffentlich ausgelegen. In der Sitzung des Gemeinderats vom 18.03.2024 wurden die eingegangenen Stellungnahmen mit- und gegeneinander abgewogen und der unter Beachtung der erfolgten Abwägung erarbeitete Entwurf der Bauleitplanung in der Fassung vom 18.03.2024 gebilligt. Weiterhin wurde die Durchführung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen öffentlichen Träger, gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Das Planungsgebiet umfasst die Grundstücke mit den Flurstücknummern 116 und 136 der Gemarkung Altendettelsau.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 40/8 „Solarpark Tieffeld“ wurde erstellt und ist, bestehend aus Planblatt mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen, Satzung und Begründung, Umweltbericht, Zusammenstellung der umweltbezogenen Stellungnahmen sowie den weiteren Anlagen (Fachgutachten) gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 02.04.2024 bis 10.05.2024 hier veröffentlicht und kann eingesehen werden.

Zusätzlich liegt der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Solarpark Tieffeld“ während dieses Zeitraums im Rathaus der Gemeinde Petersaurach, Hauptstraße 29, 91580 Petersaurach öffentlich aus und kann während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag 08.00 – 12.00 Uhr sowie Montag 14.00 – 18.00 Uhr) eingesehen werden. Den berufstätigen Bürgern wird dies, nach vorheriger Terminabsprache, auch außerhalb der allgemeinen Dienststunden ermöglicht.

DownloadBekanntmachung: 2. Auslegung vorhabenbezogener Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 40/8 „Solarpark Tieffeld“ (PDF, 550 KB)


DownloadPlanblatt "SolarparkTieffeld" (PDF, 2,6 MB)
DownloadBegründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch mit integriertem Umweltbericht (PDF, 1 MB)
DownloadFachbeitrag zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) für die Errichtung einer PV-Anlage bei Altendettelsau (PDF, 1,7 MB)
Download"Solarpark Tieffeld" Bestandsplan mit Flächeneinwertung (PDF, 1,5 MB)
Download"Solarpark Tieffeld" Eingriffsplan mit Flächeneinwertung (PDF, 1,5 MB)
Downloadvorhabenbezogener Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 40/8 "Solarpark Tieffeld" - Ausgleichsbedarf (PDF, 50KB)
DownloadZusammenstellung umweltbezogener Stellungnahmen und Unterlagen nach Durchführung der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs.1 und § 4 Abs. 1 BauGB (PDF 200 KB)
DownloadSatzung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 40/8 „Solarpark Tieffeld“ mit integriertem Grünordnungsplan (PDF, 150 KB)
DownloadDatenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO (PDF 150 KB)

Neubaugebiet

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
13. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Petersaurach

hier: Öffentliche Auslegung des Entwurfes gem. BauGB (gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB)

Der Gemeinderat der Gemeinde Petersaurach hat in der Sitzung am 25.10.2021 beschlossen, den wirksamen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Petersaurach in einer Teilfläche zu ändern. Die Änderung wird als 13. Änderung geführt. Sie befindet sich im Bereich des parallel in Aufstellung befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 40/8 Sondergebiet „Solarpark Tieffeld“.

In der Sitzung des Gemeinderats am 14.12.2022 wurde der Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung gebilligt. Der Vorentwurf ist vom 18.07.2023 bis 25.08.2023 öffentlich ausgelegen.

In der Sitzung des Gemeinderats vom 18.03.2024 wurden die eingegangenen Stellungnahmen mit- und gegeneinander abgewogen und der unter Beachtung der erfolgten Abwägung erarbeitete Entwurf der Bauleitplanung in der Fassung vom 18.03.2024 gebilligt. Weiterhin wurde die Durchführung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen öffentlichen Träger gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Das Änderungsgebiet umfasst die Grundstücke mit den Flurstücknummern 116 und 136 der Gemarkung Altendettelsau.

Der Entwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplans wurde erstellt und ist, bestehend aus Planblatt mit zeichnerischen Darstellungen und Begründung, Umweltbericht, Zusammenstellung der umweltbezogenen Stellungnahmen sowie den weiteren Anlagen (Fachgutachten) gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 02.04.2024 bis 10.05.2024 hier veröffentlicht und kann eingesehen werden.

Zusätzlich liegt die 13. Änderung des Flächennutzungsplans während dieses Zeitraums im Rathaus der Gemeinde Petersaurach, Hauptstraße 29, 91580 Petersaurach öffentlich aus und kann während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag 08.00 – 12.00 Uhr sowie Montag 14.00 – 18.00 Uhr) eingesehen werden. Den berufstätigen Bürgern wird dies, nach vorheriger Terminabsprache, auch außerhalb der allgemeinen Dienststunden ermöglicht.

DownloadBekanntmachung: 2. Auslegung 13. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Petersaurach (PDF, 450 KB)


DownloadPlanblatt 13. Änderung Flächennutzungsplan im Bereich "Solarpark Tieffeld" (PDF, 3,3 MB)
Download„Solarpark Tieffeld“ Begründung gemäß § 5 Abs. 5 Baugesetzbuch (PDF, 590 KB)
DownloadÄnderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan - Standortalternativenprüfung (PDF, 850 KB)
DownloadFachbeitrag zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) für die Errichtung einer PV-Anlage bei Altendettelsau (PDF, 1,8 MB)
DownloadZusammenstellung umweltbezogener Stellungnahmen und Unterlagen nach Durchführung der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs.1 und § 4 Abs. 1 BauGB (PDF, 200 KB)
DownloadDatenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO (PDF, 120 KB)

Neubaugebiet

Öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/1 "Östlich der Kreisstraße AN 10" im Ortsteil Wicklesgreuth

Der Gemeinderat der Gemeinde Petersaurach hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 30.05.2022 beschlossen, zur Ordnung der städtebaulichen Entwicklung der bisher unbebauten Flächen zwischen der Weidenstraße im Norden und den Bahnflächen im Süden die 1. Änderung des Bebauungsplans 5/1 „Östlich der Kreisstraße AN 10“ aufzustellen.

Ziel der 1. Änderung ist die städtebauliche Neuordnung und Weiterentwicklung der bereits geplanten Wohnbaustrukturen unter besonderer Berücksichtigung der erheblichen Lärmimmissionsbelastungen aus dem städtebaulichen Umfeld. Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem im beigefügten Lageplan ersichtlichen Geltungsbereich (Lageplan Geltungsbereich, Stand 30.05.2022).

DownloadÖffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/1 "Östlich der Kreisstraße AN 10" im Ortsteil Wicklesgreuth (PDF, 320KB)


Neubaugebiet

Öffentliche Bekanntmachung des Beschluss zur Veränderungssperre im Bereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/1 "Östlich der Kreisstraße AN 10" im Ortsteil Wicklesgreuth

Der Gemeinderat der Gemeinde Petersaurach hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 30.05.2022 beschlossen, aufgrund der §§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) zuletzt geändert durch Art. 9 des Gesetzes vom 10.09.2021 (BGBl. I S. 4147) i.V.m Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 09.03.2021 (GVBl. S. 74) eine VERÄNDERUNGSSPERRE für den Geltungsbereich der in Aufstellung befindlichen 1. Änderung des Bebauungsplans 5/1 „Östlich der Kreisstraße AN 10“ im Ortsteil Wicklesgreuth als Satzung zu erlassen.

DownloadÖffentliche Bekanntmachung des Beschluss zur Veränderungssperre im Bereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/1 "Östlich der Kreisstraße AN 10" im Ortsteil Wicklesgreuth (PDF, 360KB)


Neubaugebiet

Öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses zur 2. Änderung des Bebauungsplan Nr. 21 "Wicklesgreuth - Weiherfeld" im Ortsteil Wicklesgreuth

Der Gemeinderat der Gemeinde Petersaurach hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 30.05.2022 beschlossen, zur Ordnung der städtebaulichen Entwicklung der bisher unbebauten Flächen zwischen der Fliederstraße im Westen, der Weidenstraße im Norden, den Waldflächen im Osten und den Bahnflächen im Süden die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 21 „Wicklesgreuth – Weiherfeld“ aufzustellen.

Ziel der 2. Änderung ist die städtebauliche Neuordnung und Weiterentwicklung der bereits geplanten Wohnbau- und Mischgebietsstrukturen unter besonderer Berücksichtigung der erheblichen Lärmimmissionsbelastungen aus dem städtebaulichen Umfeld. Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem im beigefügten Lageplan ersichtlichen Geltungsbereich (Lageplan Geltungsbereich, Stand 30.05.2022).

DownloadÖffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses zur 2. Änderung des Bebauungsplan Nr. 21 "Wicklesgreuth - Weiherfeld" im Ortsteil Wicklesgreuth 470KB)


Neubaugebiet

Öffentliche Bekanntmachung des Beschluss zur Veränderungssperre im Bereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 "Wicklesgreuth - Weiherfeld" im Ortsteil Wicklesgreuth

Der Gemeinderat der Gemeinde Petersaurach hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 30.05.2022 beschlossen, aufgrund der §§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) zuletzt geändert durch Art. 9 des Gesetzes vom 10.09.2021 (BGBl. I S. 4147) i.V.m Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 09.03.2021 (GVBl. S. 74) eine VERÄNDERUNGSSPERRE für den Geltungsbereich der in Aufstellung befindlichen 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 21 „Wicklesgreuth – Weiherfeld“ im Ortsteil Wicklesgreuth als Satzung zu erlassen.

DownloadÖffentliche Bekanntmachung des Beschluss zur Veränderungssperre im Bereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 "Wicklesgreuth - Weiherfeld" im Ortsteil Wicklesgreuth (PDF, 510KB)


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Gemeinde Petersaurach
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91580 Petersaurach
Telefon +49 (0)9872 / 97 98 0